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Datum: 18.12.2020

Der Kreis Schleswig-Flensburg unterstützt seit 15.03.2020 Hilfsorganisationen mit dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise gerade auf die Schwächsten in der Gesellschaft hat das Land Schleswig-Holstein einen Fonds zur Abdeckung sozialer Härten, insbesondere für Obdachlose und Tafeln aufgelegt. Bis zum 31.12.2020 haben Vereine, Verbände und sonstige rechtsfähige Organisationen aus dem Kreisgebiet, die Träger ehrenamtlicher oder hauptamtlicher Hilfsdienste sind und sich um Menschen in Notlagen kümmern, noch die Möglichkeit, beim Kreis Schleswig-Flensburg eine Förderung zur Abdeckung sozialer Härten zu beantragen.

Unter dem Motto „Hilfe kennt keinen Shutdown“ gewährt die Landesregierung in der aktuellen Krise insbesondere denjenigen Organisationen eine finanzielle Unterstützung, die dafür sorgen, dass z.B. Obdachlose aufgrund geschlossener Gemeinschaftsverpflegungsstellen weiterhin Lebensmittel bzw. Mahlzeiten erhalten können oder dass Tafeln weiterhin Lebensmittel ausgeben können, die sie in Folge ausbleibender Lebensmittelspenden kaufen.

Der Fonds dient der Unterstützung von Tafeln und Organisationen, die dafür sorgen, dass Obdachlose weiterhin mit Lebensmitteln bzw. Mahlzeiten versorgt werden. Zudem sind die Mittel zur Aufrechterhaltung von Angeboten, die Unterstützung bei vielfältigen sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen leisten, einschließlich der Vermittlung medizinischer Leistungen für Personen ohne regulären Zugang zum Gesundheitssystem gedacht. Dafür werden insgesamt bis zu 3 Millionen Euro bereitgestellt. Hiervon entfallen auf den Kreis Schleswig-Flensburg Mittel in Höhe von insgesamt 165.700 €, mit denen örtliche Hilfsdienste unterstützt werden können.

Derzeit sind die Mittel beim Kreis Schleswig-Flensburg noch nicht voll ausgeschöpft worden, so dass interessierte Organisationen noch bis Jahresende einen Antrag beim Kreis Schleswig-Flensburg, Fachbereich Regionale Integration stellen können. Die entsprechenden Antragsformulare stehen auf der Homepage des Kreises zum Download bereit.

Für weitere Informationen zum Fonds zur Abdeckung sozialer Härten wenden sich interessierte Organisationen bitte an den Fachbereich Regionale Integration beim Kreis Schleswig-Flensburg unter regionale.integration@schleswig-flensburg.de oder Tel.-Nr.: 04621 87-420.


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
Pressestelle
Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig
Telefon 04621 / 87-0, Telefax 04621 / 87-636
E-Mail: pressestelle@schleswig-flensburg.de

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