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Datum: 20.04.2021

Digitale Kontaktdatenerhebung ist ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung

Der ITV.SH, der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag stellen klar: "Luca ist ein wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung. Dies werden die Modellprojekte zeigen und die Kommunen werden die Erfahrungen nutzen, um die App weiter zu entwickeln und den Nutzen noch zu steigern. Alle Kritiker sind aufgerufen, sich im Sinne konstruktiver Lösungen einzubringen."

Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Landkreistages sagte mit Blick auf die Kritik: "Konstruktive Kritik ist immer willkommen. Zum Teil scheint mir aber gar nicht Luca oder die digitale Kontaktdatenerhebung gemeint, sondern der Umstand, dass die geltenden Corona-Bestimmungen bei bestimmten Anlässen eine Datenerhebung verpflichtend vorgeben". Wer eine solche Datenerfassung ablehne, solle das auch klar sagen. "Die Kommunen in Schleswig-Holstein sind überzeugt, dass, wo es – zu Recht – eine solche Verpflichtung gebe, die digitale Lösung immer vorzugswürdig ist und einen Mehrwert für die Gesundheitsämter hat."
Das Unternehmen "culture4life GmbH" hat den Zuschlag für eine App zur digitalen Kontaktdatenerhebung Ende März erhalten. Mittlerweile sind alle 15 Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein an "luca" angeschlossen. Dr. Philipp Willer, Geschäftsführer des ITV.SH dazu: "Die schnelle, reibungslose Realisierung zeigt doch: es war richtig schnell zu handeln, um pünktlich zu den Modellversuchen am Start zu sein. Selbstverständlich werden die Erfahrungen ausgewertet." So zeigt sich schon jetzt, dass es zielführend sei, wenn die Betreiber*innen die Möglichkeiten der Luca-App nutzen, um die Qualität der Daten, insbesondere bei großen Einrichtungen mit viel Publikum, zu verbessern. "Luca ermöglicht es, als Betreiber*in viele verschiedene Räume, Tische und anderes einzurichten. Wir rufen alle auf, dies zu nutzen." So würden zahlreiche Kommunen bereits einen Check-In nicht nur im Rathaus, sondern gezielt in einzelnen Wartebereichen, Büros, Sitzungsräumen usw. anbieten.
Abschließend kommentiert Marc Ziertmann, Geschäftsführer des Städteverbandes: "Wir haben die Luca-Betreiber in der bisherigen Kommunikation als sehr kooperativ und transparent kennengelernt." Der Anbieter sei gewillt und in der Lage, Kritik aufzunehmen und notwendige Anpassungen zeitnah am System vorzunehmen. "In Normalzeiten mag es sachgerecht sein, auf die '1-A-Lösung' zu warten – in einer Pandemie sind aber schnelle Entscheidungen gefordert." Dies gelte auch vor dem Hintergrund, durch digitale Systeme mit einem hohen Datenschutzniveau und der Anbindung an die Gesundheitsämter das Leben in der Pandemie für die Bürger*innen ein Stück weit zu vereinfachen.
Zu einzelnen Fragen der Diskussion nehmen der ITV.SH, der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag wie folgt Stellung:

Zur Vergabe:


Es gibt klare gesetzliche Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Diese müssen umfänglich von den zuständigen Behörden angewandt werden und sind rechtlich überprüfbar.
In vielen Fällen von Vergaben gibt es Ausschreibungsverfahren, die Fristen von mehreren Wochen oder Monaten vorsehen. Im Falle einer besonderen Dringlichkeit kann die Vergabe von Aufträgen daher durch ein beschleunigtes Verfahren erfolgen. Diese Voraussetzungen waren zum Schutze der Bevölkerung im Falle der digitalen Kontaktnachverfolgung gegeben.
Bei der Vergabe wurden umfangreiche Anwendungserfordernisse formuliert, die mehrere Bundesländer unabhängig voneinander geprüft haben. In allen Leistungsanforderungen war beispielsweise die Ende-zu-Ende Verschlüsselung als Muss-Kriterium enthalten, damit ein Gastgeber niemals in Besitz der Kontaktdaten kommt. Weitere Anforderungen waren beispielsweise die Übertragung von Kontakthistorien, die von Infizierten durch Check-Ins erstellt werden, sowie die direkte Benachrichtigung von Gästen bei einer Datenabfrage eines Gesundheitsamtes.

Zum Datenschutz:


Basis der Vergabe war u. a. auch die Analyse des Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, die ausdrücklich bestätigt, dass Luca datenschutzkonform ist. Äußerungen anderer Datenschutzbeauftragter der Länder, so auch in Schleswig-Holstein, beziehen sich auf einzelne Elemente, z. B. die Schlüsselanhänger.
Die Ergebnisse der bisherigen Analysen haben zudem keinerlei Einfluss auf personenbezogene Daten. Alle Daten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt und sind nur im Infektionsfall von einem staatlichen Gesundheitsamt einsehbar. In diesem Fall werden alle Nutzer*innen über den Datenzugriff sofort benachrichtigt. Alle Schlüssel werden und wurden schon von Beginn an nur dezentral von Gesundheitsamt, Einrichtung und Nutzer erzeugt, niemals vom Luca-System selbst. Nur die Tatsache, dass Luca bewusst Daten mit Gesundheitsämtern austauscht und diese zum Zwecke der Nachverfolgung erhebt, stellt kein Datenschutzproblem dar. Auch eine zentrale Datenhaltung ist datenschutzrechtlich nicht per se unzulässig.
Die Zertifikate werden bereits jetzt in den Ländern, die einen Vertrag geschlossen haben, von der Bundesdruckerei erstellt. Daher können nur vorher verifizierte Gesundheitsämter Anfragen bei teilnehmenden Einrichtungen, wie z.B. aus der Gastronomie oder Pflegeheimen, stellen.

Zu Missbrauchsmöglichkeiten und einer drohenden "Datenflut":



Sehr bedauerlich ist es, wenn wie in Einzelfällen beschrieben, sinnvolle Systeme zur Pandemiebekämpfung missbräuchlich so genutzt werden, dass die ohnehin stark belasteten Strukturen der Gesundheitsämter zusätzlich belastet werden. Auch andere Apps können so "umgegangen" werden, wie auch Fantasienamen in den analogen Kontaktlisten ein großes Problem für die Gesundheitsämter im Rahmen der Kontaktnachverfolgung darstellen.
Dass es zu umfangreichen Listen ("Datenflut") kommt, ist nicht der digitalen Lösung geschuldet, sondern ist auch bei analogen Listen feststellbar. Es ist dann die Aufgabe der Gesundheitsämter, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wir appellieren bereits heute an die Betreiber*innen (z. B. Restaurants) die Möglichkeiten der Lösung Luca auszuschöpfen und die Datenbasis zu optimieren (z.B. separate Bereiche einzurichten, Tische zu klassifizieren etc.).

Zu den Schlüsselanhängern:


Die persönlichen Schlüsselanhänger im luca-System dienen dazu, auch Bürger*innen ohne Smartphone am Luca-System und damit an der schnelleren und effizienteren Kontaktnachverfolgung teilhaben zu lassen. Dabei entspricht der Schlüsselanhänger in seiner Funktion der App: dies bedeutet auch, dass sich selbstverständlich auch mithilfe des QR-Codes die Historie nachvollzogen werden kann. Daher sollten die Nutzer*innen sorgsam mit den Schlüsselanhänger umgehen, wie auch das Telefon mit App nicht aus der Hand gegeben wird. Die Kommunen in Schleswig-Holstein werden die Nutzer*innen der Schlüsselanhänger darauf hinweisen. Um eine "Sicherheitslücke", die das System in Frage stellt, handelt es sich nicht.


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