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Datum: 20.10.2022

Erneute Feststellung der Geflügelpest in der Gemeinde Husby

Nachdem erst im Sommer dieses Jahres in der Gemeinde Husby im Kreis Schleswig-Flensburg mehr als 15.000 Gänse und Masthähnchen wegen der Infektion mit dem Geflügelpestvirus getötet werden mussten, hat das Veterinäramt nun erneut Geflügelpest des hochpathogenen Subtyps H5N1  festgestellt. Von der Infektion sind sowohl der Hühnerbestand als auch bereits geschlachtete Enten betroffen. 3.400 Masthähnchen werden heute tierschutzgerecht getötet und fachgerecht entsorgt.

Um ein Überspringen der Geflügelpest auf weitere Nutztierbestände zu verhindern, hat das Veterinäramt des Kreises Schleswig-Flensburg einen Sperrbezirk (Schutzzone) von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet (Überwachungszone) von weiteren sieben Kilometern eingerichtet. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist auf der Kreis-Homepage unter www.schleswig-flensburg.de/Bekanntmachungen veröffentlicht.

Zur Allgemeinverfügung

Der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Volker Jaritz, teilt mit, dass die Infektion durch die Lieferung von Geflügel aus Nordrhein-Westfalen (NRW) in den Bestand hinein getragen wurde. In dem Betrieb in NRW war kurz nach der Lieferung das Geflügelpestvirus festgestellt worden.

Dr. Jaritz weist die Geflügelhalter weiterhin darauf hin, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelbestände dort anzeigen (Telefon: 04621 9615-0, E-Mail: vetamt@schleswig-flensburg.de).

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