Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche
Datum: 22.02.2022

Gesundheitsministerium informiert: Novavax-Impfstoff in den Impfstellen / Zukunft der Impfstellen im Land / Impfbilanz in SH

Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Jugend, Familie und Senioren

des Landes Schleswig-Holstein

Medien-Information

22.02.2022

KIEL. Das Kabinett hat heute (22. Februar) auf Vorschlag von Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg die Fortführung der staatlich organisierten Impfangebote in Schleswig-Holstein beschlossen. Gesundheitsminister Garg: „Ich freue mich sehr, dass wir nun verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen haben, um unsere Impfangebote zunächst bis Ende Juni in Schleswig-Holstein für die breite Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Für die Zeit bis zum Jahresende haben wir ebenfalls geplant und die Optionen gesichert, bei Bedarf Impfangebote weiter für alle verfügbar zu halten.“ Zugleich informierte Garg über die aktuellen Ankündigungen des Bundes zur Lieferung des proteinbasierten Impfstoffs von Novavax. „Damit haben wir einen weiteren wirksamen und sicheren Impfstoff zur Verfügung, mit dem sich Menschen, die sich noch nicht für eine Impfung entscheiden konnten, gegen das Coronavirus wirksam schützen können.“

Novavax

Geplant ist bei rechtzeitiger Ankunft des Impfstoffes in Schleswig-Holstein, Novavax bereits am Sonnabend, den 26.2., in den Impfstellen als „open-house“ Impfangebot zur Verfügung zu stellen. Dieser Termin steht jedoch weiterhin unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen Lieferung des Impfstoffes an das Land.

Ab dem 24.02. gegen 10 Uhr sollen Termine über www.impfen-sh.de gebucht werden können. Erste buchbare Termine werden für den 2. März eingestellt.

Es wird bei der Impfung in den Impfstellen mit dem Novavax-Impfstoff eine Priorisierung für diejenigen Gruppen geben, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sein werden, sowie für Personen, die aus medizinischen Gründen mit den bereits verfügbaren Impfstoffen nicht geimpft werden konnten. Konkret heißt das, dass zunächst folgende Personen einen Impftermin mit dem Impfstoff von Novavax buchen können:

  • Personen, die sich mit anderen zugelassenen Impfstoffen nicht impfen lassen können. Ein Nachweis erfolgt über vorliegende Atteste, die auch von der 2-G Pflicht befreien.
  • Personen, die in einer Einrichtung arbeiten, die gemäß § 21 a IfSG der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflegeheime, Pflegedienste, usw.).
  • Personen, die in der Kinderbetreuung (Kita oder Tagespflege) arbeiten.
  • Personen, die in allgemein- oder berufsbildenden Schulen oder an Förderzentren tätig sind.
  • Wer aufgrund des Berufes priorisiert wird, erbringt einen Nachweis jeweils durch eine Bestätigung des Arbeitgebers.

Der Impfstoff von Novavax ist durch die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem Impfstoff von Novavax ab 18 Jahren: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/07/Art_01.html

Zu Beginn werden 24.000 Dosen für die Impfstellen sowie rund 12.000 Dosen für die offenen Impfaktionen zur Verfügung gestellt. Daneben erhalten die mobilen Teams Impfstoff für offene Impfaktionen. Auch hier können pro Team und Tag ca. 200 Impfungen mit Novavax ermöglicht werden. Weitere Dosen werden für Zweitimpfungen zurückgestellt.

Zukunft der Impf-Infrastruktur in Schleswig-Holstein

„Dass wir bald zu mehr gesellschaftlicher Normalität zurückkehren, bedeutet nicht, dass die Impfung nun an Bedeutung verloren hat. Im Gegenteil: Die Impfung schützt insbesondere vor einem schweren Krankheitsverlauf und ist damit weiterhin der Schlüssel aus der Pandemie. Unser Ziel ist daher, möglichst dauerhafte und zugleich belastbare Impfstrukturen in Schleswig-Holstein aufzustellen. Wir möchten damit mittel- bis langfristig die bisher erreichten Erfolge und Fortschritte im Umgang mit der Coronavirus-Pandemie fortschreiben und zugleich auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet sein“, so Minister Garg.

Das Land wird auf Vorschlag von Gesundheitsminister Garg den Weiterbetrieb der Impfstellen und der mobilen Teams zunächst bis zum 30. Juni 2022 sicherstellen. Dabei werden angesichts der durch die sehr hohen Impfquoten sinkende Nachfrage und abnehmender Auslastung der Impfstellen Kapazitäten schrittweise reduziert. Dies ist auch deshalb möglich, da die Anzahl der Leistungserbringer neben dem niedergelassenen Bereich, den Krankenhäusern und den Betriebsärzten noch um die Apotheker, Zahn- und Tierärzte erweitert worden ist.

Allerdings ist auf Grund der aktuell anlaufenden vierten Impfung (zweite Booster-Impfung für Personen über 70 Jahre) und eines absehbar verfügbaren variantenangepassten Impfstoffes auch eine Zunahme der Nachfrage nach Impfungen zu erwarten, ein Weiterbetrieb von staatlichen Impfangeboten ist daher angemessen. Auch im Hinblick auf den Herbst und Winter dieses Jahres und ein potentiell erneutes Infektionsgeschehen oder das Auftreten weiterer Virusvarianten wird die Landesregierung dafür Vorsorge treffen, dass kurzfristig erhöhte Kapazitäten in den Impfstellen ermöglicht werden können.

Im Zeitraum vom 1. April 2022 bis 30. Juni 2022 werden zunächst Öffnungszeiten und Linienanzahl reduziert – immer mit der Möglichkeit, bei Bedarf wieder Linien in Stufen auszuweiten. Die Impfstellen in Brunsbüttel, Niebüll und Heiligenhafen laufen in einem ersten Schritt aus, da diese Liegenschaften nicht über den 31. März 2022 zur Verfügung stehen. Die in diesen Orten bestehenden Bedarfe können jedoch über mobile Impfteams gedeckt werden. Um weiterhin lokale Impfmöglichkeiten anzubieten, sollen 15 mobile Teams kontinuierlich vorgehalten und eingesetzt werden.

Ebenfalls hat sich das Land die Möglichkeit zur Weiterführung der Impfstellen im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 gesichert. Das Gesundheitsministerium plant, gemeinsam mit Kreisen und kreisfreien Städten dann die Anzahl der Impfstellen auf 15 (eine pro Kreis bzw. kreisfreier Stadt) festzulegen. Auch hier soll die Möglichkeit bestehen, bei Bedarf die Kapazitäten der Impflinien zu erhöhen oder weitere Wochentage für Impfungen zu öffnen. Mit den Kreisen und kreisfreien Städten steht das Gesundheitsministerium bezüglich der Auswahl neuer oder der Weiternutzung bestehender Standorte in einem kontinuierlichen Austausch. Die Liegenschaften müssen ausreichend groß, jedoch auch von allen Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Kreises gut erreichbar sein – beispielsweise durch eine gute Anbindung an den Öffentlichen Personen-Nahverkehr. Weiterhin werden die Standorte kreisübergreifend abgestimmt. Auch die 15 mobilen Teams sollen über diesen Zeitraum hinaus aufrecht erhalten bleiben. Durch dieses Gesamtkonzept wäre es im Bedarfsfalle möglich, in einem Zeitraum von sechs Wochen über 1,8 Mio. Impfungen durchzuführen. Gleichzeitig berücksichtigt es, sofern die Nachfrage weiterhin reduziert ist, einen schonenden Umgang mit den vorhandenen – personellen – Ressourcen und sichert ein flächendeckendes Netz von Impfangeboten im ganzen Land.

Termine und offene Impfaktionen

Auch im Februar und März sind noch viele mRNA-Termine für Personen ab 12 Jahren buchbar. Es stehen überall kurzfristig Termine zur Verfügung. Kinderimpftermine sind im Februar ebenfalls an den Dienstag- und Donnerstagnachmittagen vorhanden.

An den Samstagen finden in allen Impfstellen im Land offene Impfaktionen statt. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, von diesen Angeboten Gebrauch zu machen. „Kommen Sie einfach an einem Samstag vorbei und holen Sie sich Ihre Erst-, Zweit- oder Auffrischimpfung ab“, appelliert Minister Garg.

Zur Erinnerung: Bei Ärztinnen und Ärzten, Kinderärztinnen und Kinderärzten und bei offenen Impfaktionen im ganzen Land sind ebenfalls Impfungen möglich – hierzu informiert das Gesundheitsministerium auf www.impfen-sh.de oder direkt unter www.t1p.de/offene-impfaktionen.

Aktuelle Impfzahlen:

In Schleswig-Holstein sind (Stand 22.2.22) in der Altersgruppe der 12-17-Jährigen bereits 80,8% mindestens einmal geimpft und 75% vollständig geimpft. Bei den 5-11 Jährigen sind 28% mindestens einmal geimpft und 21,9% grundimmunisiert. Damit ist das Land weiterhin bundesweit führend in diesen Altersgruppen.

Auch in den restlichen Altersgruppen bewegt sich Schleswig-Holstein bei den Impfquoten weiter in der Spitzengruppe der Länder. 80,2% aller Menschen in Schleswig-Holstein sind mindestens einmal geimpft, vollständig geimpft sind 79,8% und eine Auffrischimpfung haben 65,4% der Menschen erhalten. Bei den über 18-Jährigen sind bereits 90,4% vollständig geimpft und 74,9% geboostert. Die 60 Jahre und älteren Menschen in Schleswig-Holstein sind beireits zu 92,7% grundimmunisiert. Geboostert sind in dieser Gruppe bereits 87%.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Marius Livschütz I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein I Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

nach oben zurück