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Datum: 17.08.2022

Gesundheitsministerium informiert Verbraucher und Betreiber über die Sicherstellung der Trinkwasserqualität trotz Energieeinsparungserfordernissen

KIEL. Aktuell häufen sich aufgrund der Energiesituation in Deutschland und befürchteten Engpässen im kommenden Winter die Aufrufe an die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden, Energie zu sparen. Dies betrifft neben der Heizenergie auch die Bereitstellung von Warmwasser - und das kann unerwünschte Konsequenzen haben. Das Gesundheitsministerium stellt aus diesem Grund für Betreiberinnen und Betreiber von Trinkwasserinstallationen (beispielsweise Hauseigentümer, Vermieter, Hallenbadbetreiber, Sportanlagenbetreiber u.v.m.) sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Merkblatt zur Verfügung, das Hinweise bietet, wie in Zeiten von allgemeiner Sparsamkeit die Trinkwasserqualität gesichert werden kann.

Betreiberinnen und Betreiber von Trinkwasserinstallationen werden im Merkblatt auf bestehende Regelungen hingewiesen, um auch bei Energiesparbemühungen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten und sicheres Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Entscheidend ist, eine Absenkung der Warmwassertemperatur auf unter 55 °C zu vermeiden, da dies das Risiko einer Vermehrung von Legionellen und die Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes nach Trinkwasserverordnung erhöht.

Die Trinkwasserqualität wird auch durch das Nutzungsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher maßgeblich mit beeinflusst. Das heißt, dass jeder trotz sinnvoller Energiesparmaßnahmen weiterhin für einen regelmäßigen und ausreichenden Wasserwechsel sorgen sollte. Dies gilt sowohl für Warm- als auch für Kaltwasserleitungen.

Verbraucherinnen und Verbrauchern wird empfohlen auf täglichen Wasserwechsel von Kalt und Warmwasser an allen Entnahmestellen (Küche, Badezimmer, Gäste-WC, Duschräume und so weiter) zu achten, jedoch das Wasser spätestens nach 48 Stunden mindestens 1 Minute ablaufen zu lassen. Ein ausreichender Wasserwechsel in allen Leitungen ist wichtig, um die Trinkwasserqualität nicht infolge von zu geringem Wasseraustausch zu gefährden. Darüber hinaus wird generell empfohlen, Kaltwasser, welches länger als 4 Stunden innerhalb der Trinkwasserinstallation stand, solange ablaufen zu lassen, bis sich die Temperatur nicht mehr ändert und fühlbar kalt ist (Fingertest). Erst dann sollte das frische Wasser zum Trinken und für die Zubereitung von Speisen verwendet werden. Dadurch wird verhindert, dass Wasser, das längere Zeit in der Armatur stagnierte, hierfür verwendet wird.

Das Merkblatt des Gesundheitsministeriums steht unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/trinkwasser/Downloads/Temperatur_Trinkwasserinstallation.pdf?__blob=publicationFile&v=1


Hintergrund

Was sind Legionellen und worin besteht die Gefahr?

Legionellen sind Bakterien und kommen natürlicherweise im Wasser vor. Bei Wassertemperaturen zwischen 25 °C und 45 °C liegen ideale Bedingungen für eine gesundheitsgefährdende Vermehrung der Legionellen vor. Dagegen ist bei Wassertemperaturen oberhalb von 55 °C kein Wachstum von Legionellen mehr möglich. Durch das Einatmen von mit Legionellen belasteten Aerosolen, also feinen Wassertröpfchen, die zum Beispiel beim Duschen entstehen, gelangen die Bakterien in die Atemwege und bis in die Lunge, wo sie Infektionen, zum Beispiel eine schwer verlaufende Lungenentzündung, auslösen können. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser gilt hingegen als bedenkenlos.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-3706 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: mailto:pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter http://www.schleswig-holstein.de/mjg

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