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Datum: 02.12.2022

KVSH, KGSH und Gesundheitsministerium: Erkrankungswelle erfordert Geduld in Praxen und Kliniken - Hygiene-Empfehlungen beachten, Impfstellen nutzen

Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausgesellschaft und Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein informieren, dass derzeit auch in Schleswig-Holstein außergewöhnlich viele Menschen von Atemwegserkrankungen betroffen sind. Darunter sind auch viele Kinder mit einer sogenannten Respiratorischen Synzytial-Virus-Infektion (RSV-Infektion). RSV ist eines der vielen "Erkältungsviren" und die Erkrankungen verlaufen meist ohne Komplikationen, können jedoch bei Kleinkindern in den ersten Lebenswochen schwere Verläufe nehmen. Nähere Informationen dazu unter RKI - RKI-Ratgeber - Respiratorische Synzytial-Virus-Infektionen (RSV)

Sowohl die Kliniken als auch die Praxen sind aktuell stark ausgelastet. Das zeigt auch der aktuelle Wochenbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza/ Robert-Koch-Institut (2022-47.pdf (rki.de). Danach gibt es in Schleswig-Holstein/Hamburg rund 1800 Arztbesuche aufgrund akuter Atemwegserkrankungen pro 100.000 Einwohner. Der Bundesdurchschnitt liegt derzeit bei 2000.

Auch die Anzahl von Personen mit einer Grippe-Erkrankung nimmt weiter zu. Das verdeutlichen 245 innerhalb einer Woche (Meldewoche bis 29.11.) in Schleswig-Holstein nachgewiesene Infektionen mit dem Influenzavirus. In den vergangenen vier Wochen wurden 560 Infektionen gemeldet (Quelle: Influenzaviren (INV) -- Institut für Infektionsmedizin (uni-kiel.de)). Die Grippewelle hatte in diesem Jahr bundesweit deutlich früher begonnen als üblich. Auch bei den nachgewiesenen Coronainfektionen ist derzeit wieder ein Anstieg zu verzeichnen (COVID-19 -- Institut für Infektionsmedizin (uni-kiel.de)).

Kliniken, KGSH, KVSH und Gesundheitsministerium tauschen sich im Rahmen des etablierten Expertenbeirates der Clusterkrankenhäuser und der bereits im Herbst einberufenen Taskforce Notfallversorgung intensiv zur Situation aus und verfolgen entsprechende Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Patientensteuerung. Die Taskforce hatte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken in Abstimmung mit KV-Vorstand Dr. Monika Schliffke und KGSH-Vorsitzendem Landespastor Heiko Naß eingesetzt.

Was bedeutet die Situation für Bürgerinnen und Bürger?

  • Patientinnen und Patienten werden um Geduld gebeten, wenn es zu längeren Wartezeiten kommt.
  • Ebenso bitten die Beteiligten um Verständnis, wenn es zu Terminverschiebungen beispielsweise von Routine-Untersuchungen oder Behandlungen kommt, wenn Ärztinnen und Ärzte ihre Zeit entsprechend priorisieren müssen.
  • Nutzen Sie in Abstimmung mit den Praxen bei Bedarf die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung für Schulen, Kitas und Beruf und entlasten Sie die Praxen damit.
  • Der – eigentlich selbstverständliche –  Grundsatz, „wer krank ist, bleibt zu Hause“, ist zu beachten. Das gilt für Beruf, aber auch für Kita und Schule, da sich dort Infektionen durch den Austausch untereinander rasch verbreiten können.
  • Die Beachtung allgemeiner Hygienetipps wird empfohlen, Tipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie im Merkblatt „Infektionen vorbeugen – die 10 wichtigsten Hygienetipps unter: Infografiken - infektionsschutz.de
  • Es gilt weiterhin die Erinnerung, sich im Normalfall an eine Hausarztpraxis oder telefonisch auch außerhalb der Praxissprechstunden an die 116117 zu wenden und nur bei schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen Notfällen die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu nutzen.
  • Außerdem empfehlen die Beteiligten nochmals die Überprüfung des Impfstatus üblicherweise in Abstimmung mit der Haus- oder Kinderarztpraxis.

Eine Grippeimpfung ist auch zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin sehr sinnvoll. Sie kann ebenso wie die Schutzimpfung gegen Covid19 auch in den Impfstellen des Landes durchgeführt werden. Damit sollen weiterhin auch die Praxen entlastet werden. Die Impfstellen des Landes werden trotz des angekündigten Rückzugs der Bundesregierung aus der Finanzierung wie angekündigt in konzentrierter Form auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Die Fortsetzung erfolgt wie mitgeteilt an den sieben Standorten in Kiel, Flensburg, Lübeck, Neumünster, Husum, Prisdorf und Schwarzenbek auch über den Jahreswechsel 2022/2023 bis zum 31.03.2023. Die bis zum Jahresende auslaufenden Standorte der Impfstellen werden in diesem Jahr noch wie folgt geöffnet haben:

  • Kropp bis einschließlich 29.12.2022,
  • Büdelsdorf bis 30.12.2022,
  • Preetz bis einschließlich 23.12.2022,
  • Heide bis einschließlich 17.12.2022,
  • Eutin bis einschließlich 30.12.2022,
  • Itzehoe bis einschließlich 10.12.2022,
  • Bad Oldesloe bis einschließlich 29.12.2022
  • Kaltenkirchen bis einschließlich 23.12.2022.

 Wer also an diesen Impfstellen noch eine Impfung gegen Influenza oder Covid19 mit Termin – oder bei den offenen Aktionen an Samstagen – erhalten möchte, sollte die Chance jetzt nutzen. Am 24.12. und 31.12.2022 bleiben alle Impfstellen geschlossen. Nach dem Auslaufen an den genannten Standorten können in diesen Regionen bei Bedarf verstärkt Impfteams die Impfangebote der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ergänzen. Impftermine für die Impfstellen können unter www.impfen-sh.de gebucht werden.


Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer / Christian Kohl / Marius Livschütz | Ministerium für Justiz und Gesundheit | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-2654 | Telefax 0431 988-3704 | E-Mail: pressestelle@jumi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mjg

KGSH, Ulrike Petersen, 0431 – 88 105 – 11, presse@kgsh.de;

KVSH, Nikolaus Schmidt, 04551 – 883 381, presse@kvsh.de

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