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Datum: 04.10.2021

Kita-Aktionsprogramm startet: 20 Mio. Euro für Angebote zur Stärkung von Kindern und Maßnahmen zur Entlastung von Kita-Personal und

Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Jugend, Familie und Senioren

des Landes Schleswig-Holstein

Medien-Information

04.10.2021

Kita-Aktionsprogramm startet: 20 Mio. Euro für Angebote zur Stärkung von Kindern und Maßnahmen zur Entlastung von Kita-Personal und Kindertagespflegepersonen

KIEL. Die Corona-Pandemie hatte in den zurückliegenden Monaten große Auswirkungen auf die Teilhabe und Entwicklung von Kindern, besonders bei den Angeboten der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung ein Kita-Aktionsprogramm mit Fördermitteln von 20 Millionen Euro für die Jahre 2021 bis 2023 aufgelegt. Ziel des Programms ist es, die durch die Corona-Pandemie besonders belasteten Kinder zu unterstützen.

Mit dem Kita-Aktionsprogramm soll Einrichtungsträgern und Kindertagespflegepersonen ermöglicht werden, Kinder in sozialer, emotionaler, kognitiver und motorischer Hinsicht zusätzlich zu fördern und während der Corona-Pandemie zum Teil entstandene Defizite wieder auszugleichen. Zudem werden mit dem Förderprogramm Maßnahmen berücksichtigt, die zur Entlastung und Stabilisierung der Mitarbeitenden und Kindertagespflegepersonen beitragen. Staatssekretär Dr. Matthias Badenhop betont: „Mit diesem Programm stärken wir die Startchancen für die jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner auch in Zeiten der Corona-Krise und helfen Ihnen, die Pandemie und ihre Folgen auch in sozialer und emotionaler Hinsicht zu überwinden.“

Über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erhalten die Einrichtungsträger und Kindertagespflegepersonen weitere Informationen zur Antragsstellung. Das Antragsverfahren ist einfach und unbürokratisch gestaltet, damit das Geld schnell dort ankommt, wo es gebraucht wird.

Gefördert werden Angebote und Maßnahmen, wie z.B. Sport- und Bewegungsangebote, Unterstützung beim Übergang Kita-Schule, Psychosoziale Unterstützung, Sprachförderung sowie Freizeit- und Ferienangebote für Kinder und ihre Familien. Darüber hinaus können für Mitarbeitende und Kindertagespflegepersonen Maßnahmen zur Stabilisierung und Unterstützung der Teams bzw. Kindertagespflegepersonen gefördert werden. Dazu gehören Teamsupervision, Coaching und weitere teambildende Maßnahmen sowie zusätzliche personelle Unterstützung in den Kindertageseinrichtungen durch u.a. Fachkräfte und kompetente, fachfremde Personen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der betreuten Kinder.

Die Förderrichtlinie finden Sie hier: https://schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kindertageseinrichtungen/downloads/Richtlinie_KiTa-Aktionsprogramm_2021-2023.html

Verantwortlich für diesen Pressetext: Eileen Lara Meier | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH, www.twitter.com/sozmiSH oder www.instagram.com/sozialministerium.sh

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