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Datum: 14.09.2021

Kreis passt Allgemeinverfügung an

Der Kreis hat erneut seine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit angepasst, da das RKI die Quarantänerichtlinien für enge Kontaktpersonen überarbeitet hat und in der Folge auch der entsprechende Landeserlass geändert wurde.

Geändert wurde Nr. 6 der Allgemeinverfügung und die dazugehörige Begründung. Die Quarantänezeit für enge Kontaktpersonen wird nun zunächst auf maximal 10 statt 14 Tage festgelegt. Zudem bestehen ab morgen Möglichkeiten zur Freitestung nach 5 Tagen mittels eines PCR-Tests bzw. nach 7 Tagen mittels eines Antigentests.

Die angepasste Allgemeinverfügung gilt ab morgen, den 15.09.2021, bis einschließlich Dienstag, den 30.11.2021.

Die neue Allgemeinverfügung finden Sie hier

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