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Datum: 11.02.2021

Nach Beschädigung des Hauptwalls: Kreis verzichtet auf Strafanzeige

Nach Beschädigung des Hauptwalls, Teil des Unesco-Welterbes Haithabu und Danewerk, verzichtet der Kreis als Eigentümer des Walls auf eine Strafanzeige gegen Unbekannt.

Kreis und Archäologisches Landesamt (ALSH) bewerteten gemeinsam mit der Polizei bei einer Vor-Ort-Begehung den durch das Befahren des Walls mit Moto-Cross-Maschinen entstandenen Schaden. Der Ortstermin ergab, dass es zu keiner Substanzschädigung des Denkmals, sondern lediglich zu einer oberflächlichen Beschädigung der Grasnarbe, gekommen ist. Es handelt sich daher um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 18 Denkmalschutzgesetz, da keine gravierende Sachbeschädigung vorliegt.

Haithabu und Danewerk und Umgebung sind sowohl als Naturschutzgebiet als auch archäologisches Kulturdenkmal geschützt.


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
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