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Datum: 18.08.2021

Neue Allgemeinverfügung zur Absonderungspflicht

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat gestern aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren eine neue Allgemeinverfügung erlassen:

Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Erkrankung durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit:

Bereits jetzt gilt: Bei Kenntnis eines positiven Testergebnisses oder davon, dass man Kontaktperson ist, besteht schon jetzt eine Verpflichtung zur Absonderung.

Neu ist, dass von der Pflicht zur Absonderung Kontaktpersonen in Kita und Schule befreit werden und sich daher nur nach einer expliziten Anordnung durch das Gesundheitsamt abzusondern haben.

Die Allgemeinverfügung gilt ab heute, den 18.08.2021, bis einschließlich Sonntag, den 31.10.2021.

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.

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