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Datum: 25.02.2019

Pressemitteilung: Kreise erwarten eine unverzügliche Entscheidung des Umwelt- und Landschaftswirtschaftsministers zur weiteren Zulässigkeit von Tiertransporten in Drittländer, in denen Tierschutzstandards regelmäßig nicht eingehalten werden

LW Minister

Vor einer Woche setzte der Kreis Rendsburg-Eckernförde Genehmigungen für Rindertransporte in bestimmte Länder (u. a. in die Türkei, den Nahen Osten und die Maghreb-Staaten) vorläufig aus. Weitere Kreise haben sich diesem Vorgehen ausdrücklich angeschlossen und stellen auch die zum Tiertransport erforderlichen Voratteste nicht mehr aus. Die Kreise begründen ihr Vorgehen unter anderem damit, dass die Tiere während der Transporte in diese Länder Bedingungen ausgesetzt sind, die nicht den Bestimmungen des EU-Tierschutzrechts entsprechen. Auch die Schlacht-bedingungen in den Drittstaaten entsprechen vielfach nicht europäischen Tierschutzstandards.

Für dieses Vorgehen erhalten die Kreise nun Rückendeckung durch ein Rechtsgutachten einer Kieler Anwaltskanzlei. Prof. Dr. Marcus Arndt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kanzlei WEISSLEDER EWER, erklärte hierzu: „Die Vorschriften der Verordnung zum Schutz der Tiere sind streng zu überwachen und einzuhalten, auch vor dem Hinter-grund des verfassungs- und europarechtlichen Ranges des Tierschutzes." Es bestünden viele rechtliche Unsicher-heiten; auch die im Raum stehende Frage der Strafbarkeit der Kreisveterinäre sei nicht abschließend zu beantworten. „Vor diesem Hintergrund können die Kreise nicht allein gelassen werden. Es bedarf einer Positionierung der zuständi-gen Fachaufsicht."

Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, erklärte dazu: „Die Kreise er-warten eine unverzügliche Entscheidung des Umwelt- und Landwirtschaftsministers zur weiteren Zulässigkeit von Tiertransporten in Drittländer". Die unterschiedliche Handhabung durch die Kreise verdeutliche die Handlungsnotwen-digkeit. Das Rechtsgutachten zeigt, dass eine abschließende Klärung dringend geboten ist. „So lange diese nicht er-folgt ist, halten es viele Landräte zu recht nicht mehr für vertretbar, entsprechende Genehmigungen oder Voratteste auszustellen oder die Mitarbeiter entsprechend anzuweisen. Die vorübergehende Aussetzung dient dem Schutz der Mitarbeiter, die berechtigterweise auf ihre tierärztliche Berufsordnung und die drohende Strafbarkeit verweisen. Die Kreise kommen damit auch verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zum Tierschutz nach". Die Kreise haben dabei zugleich die Interessen der Landwirte in Schleswig-Holstein im Blick. Die vorübergehende Aussetzung ist aus Sicht der Kreise ein sachgerechtes Abwägungsergebnis.

Nur die Fachaufsicht im Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat die Möglichkeit, eine einheitliche Handhabung in Schleswig-Holstein sicher zu stellen und Rechtssicherheit zu schaffen. Der Hinweis des Ministeriums auf ungeklärte Rechtsfragen und die erforderlichen Bund-Länder-Abstimmungen sorgen bei den Kreisen zunehmend für Unmut.

Der Sachverhalt ist dem zuständigen Tierschutzreferat seit dem Jahr 2017 bekannt. Die Kreisveterinäre haben zuletzt Mitte Januar um eine belastbare Einschätzung des Ministeriums gebeten.", ergänzt Schulz.

Dass es auch anders geht, zeigt das Vorgehen in Bayern. In Bayern soll eine Liste von Ländern, in denen Tierschutz-standards nicht eingehalten werden, erarbeitet werden. Da diese Liste erst in der nächsten Woche vom Ministerium ausgearbeitet werden soll – mit Empfehlungen der betroffenen Verbände und Institutionen, werden bis dahin Trans-porte in Drittstaaten gestoppt. Grundsätzlich sollen im Sinne des Tierschutzes keine Zuchtrinder mehr von Bayern aus in Staaten außerhalb der EU transportiert werden, die nicht die deutschen Tierschutzstandards einhalten.

Warum dies in Schleswig-Holstein nicht möglich sein soll, können wir nicht nachvollziehen", erklärt Schulz. „Für einen Runden Tisch und einen konstruktiven Dialog stehen wir jederzeit zur Verfügung. Die Kreise stehen im direkten Kontakt mit den Kreisbauernverbänden und der Rinderzucht Schleswig-Holstein e G. Dass sich der zuständige grüne Minister aber wegduckt, werden wir nicht länger hinnehmen".

verantwortlich: Dr. Sönke E. Schulz (SHLKT)

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