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Datum: 05.02.2021

Rettungsdienst AöR des Kreises übernimmt die Rettungswache Sörup ab Juli 2021

Der Rettungsdienst des Kreises Schleswig-Flensburg übernimmt zum 1. Juli 2021 die Rettungswache Sörup vom DRK Kreisverband Schleswig-Flensburg.

Der Rettungsdienst des Kreises Schleswig-Flensburg wurde als Anstalt des öffentlichen Rechts im Jahr 2017gegründet, und nimmt weitgehend die dem Kreis obliegenden Aufgaben als Rettungsdienstträger unter Einbeziehung der vertraglich eingebundenen Leistungserbringer, dem DRK, der Johanniter Unfallhilfe und dem Amt Geltinger Bucht wahr.

2019 stellte ein Gutachter fest, dass für die bedarfsgerechte Vorhaltung von Rettungsmitteln die Rettungsmittelwochenstunden um 265 Stunden zu erhöhen sind. Der Kreistag bestätigte im Dezember des letzten Jahres, dass die AöR des Kreises die Erhöhung der Stunden umzusetzen hat.

Mit der Vorgabe hat sich der Verwaltungsrat der AöR am 13. Januar 2021 beschäftigt und festgestellt, dass einzig mit der Übernahme der Rettungswache Medelby oder der Rettungswache Sörup durch die AöR ein wirtschaftliches und zugleich organisatorisch gutes Ergebnis erzielt werden könnte.

„Dabei bedurfte es natürlich der Abstimmung mit dem DRK, um eine gemeinsame Lösung finden zu können. Wir haben mit dem DRK nach einer einfachen, konstruktiven und vor allem tragenden Lösung gesucht. Am Ende stand fest: Die AöR übernimmt den Rettungswachen-Standort Sörup.“, erläutert Landrat Dr. Wolfgang Buschmann.

„Die Lösung macht Sinn und ist absolut zielführend. Mit der Übernahme der Rettungswache Sörup durch die AöR erfolgen daneben auch an weiteren Rettungswachen-Standorten bedarfsgerechte Anpassungen, die sich gegenseitig kompensieren. Auf diese Weise bleibt der Vorhaltungsumfang durch das DRK, der Johanniter und des Amtes Geltinger Bucht weiterhin ungeschmälert erhalten. Die Übergabe der Rettungswache erfolgt am 1. Juli.“, führt DRK-Geschäftsführer Kai Schmidt aus.

Mit diesem einvernehmlich gefundenen und abgestimmten Ergebnis konnte ein zeitintensiver Findungsprozess, wie die aktuell notwendigen, zusätzlichen Rettungsdienstleistungen umgesetzt werden sollen, verbindlich abgeschlossen werden.


KREIS SCHLESWIG-FLENSBURG
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