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Barrierefreiheit

Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen uneingeschränkt den ÖPNV benutzen können.

Gesetzliche Grundlagen/Anspruch

Nach § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) soll es Fahrgästen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, ermöglicht werden ohne Barrieren den Nahverkehr nutzen zu können. 

Es wird den Aufgabenträgern empfohlen, bei der Bereitstellung des ÖPNV die Belange von Menschen mit körperlichen, sensorischen und kognitiven Beeinträchtigungen insgesamt zu berücksichtigen, ohne bestimmte Teilgruppen auszunehmen.

Auch andere Personengruppe können dadurch den Busverkehr einfacher nutzen, zum Beispiel:

  • Fahrgäste mit Kinderwägen oder Gepäck, die möglicherweise auf Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen angewiesen sind oder keinen ausreichenden Abstellplatz im Fahrzeug vorfinden.
  • ältere Fahrgäste, da einigen das Steigen von Treppen, weites Laufen oder langes Stehen zunehmend schwerer fällt. Auch die Standsicherheit ist nur noch eingeschränkt vorhanden. Im Zuge des demografischen Wandels wird sich der Anteil an älteren Menschen an der Bevölkerung erhöhen und sich damit auch erheblich auf die ÖPNV-Nachfrage im Kreisgebiet auswirken. 

Barrierefreie Verkehrsmittel (Busse)

Der Kreis Schleswig-Flensburg setzt sich für den Einsatz moderner Fahrzeuge ein und stellt dafür Anforderungen an die Verkehrsunternehmen. Auf einigen Linien sind bereits Kriterien zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei der Fahrzeugwahl umgesetzt, wie zum Beispiel:

  • der Einsatz von Fahrzeugen mit Niederflurtechnik, bei denen mindestens ein barrierefreier Ein- und Ausstieg möglich ist.
  • ein ausreichender und einbaufreier Bewegungsraum.
  • eine Stellfläche zur Aufnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, Rollatoren, schwerem Gepäck und eventuell Fahrrädern mit Ladungssicherungssystemen.
  • eine barrierefreie Nutzbarkeit aller Elemente.
  • der Einsatz von Rampen oder eingebaute Funktionen zum Absenken und Neigen des Fahrzeugs.
  • visuelle, akustische und taktile Informationen.

Barrierefreie Haltestellen

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat alle rund 2400 Bushaltestellenpunkte im Kreisgebiet in einem sogenannten Haltestellenkataster erfasst und ein Förderprogramm für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen entwickelt.

Haltestellen können nur barrierefrei genutzt werden, wenn insbesondere folgende Anforderung beim Ausbau von Haltestellen berücksichtigt werden:

  • niveaugleicher Einstieg,
  • stufenfreier Zugang,
  • das Auffinden des Haltestellen- und Einstiegsbereichs,
  • ausreichender und einbaufreier Bewegungsraum,
  • barrierefreie Nutzbarkeit aller Elemente,
  • visuelle und taktile Informationen.

Das Haltestellenkataster wird in Zusammenarbeit mit der NAH.SH und anderen Aufgabenträgern weiter vervollständigt und aktualisiert. Sobald dieses Vorhaben abgeschlossen ist, wird ein Fahrgast eine Auskunft erhalten können, wie er seine geplante Strecke im Nahverkehr ohne Hindernisse zurücklegen kann.

Antrag auf Fördergelder für den Ausbau von barrierefreien Haltestellen für Straßenbaulastträger

Der ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg fördert den barrierefreien Neu- und Umbau von Haltestellen mit folgenden Beträgen:

  • Mehrfach- oder Inselhaltstelle: 70 %, maximal jedoch 25.000
  • Einfachhaltestelle: 70 %, maximal jedoch 12.500

Für die Beantragung von Fördergeldern ist es zwingend erforderlich, dass nicht weniger als die Mindestanforderungen gemäß dem Leitfaden für barrierefreie Haltestellen bei der Bauausführung zu berücksichtigen sind.

Im Rahmen des Förderprogramms wird ausschließlich der Ausbau von barrierefreien Haltestellen gefördert. Der Neu- und Umbau von Fahrgastunterständen ist in dem Förderprogramm nicht enthalten.

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