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Beauftragte*r für Menschen mit Behinderung

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat seit 01.06.2023 einen ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung.

Der Kreis Schleswig-Flensburg hat sich zum Ziel gesetzt, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Schleswig-Flensburg im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention die Chance haben, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

In der Sitzung des Kreistages am 24.05.2023 wurde Herr Dieter Dotzauer-Wüst vom Kreispräsidenten Ulrich Brüggemeier zum ersten ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Kreises Schleswig-Flensburg bestellt. Herr Dotzauer-Wüst wird die Verwaltung und Politik dabei unterstützen, bestehende Barrieren im Kreisgebiet zu identifizieren und abzubauen, damit wir gleichwertige Lebensbedingungen für alle Menschen in unserem Kreisgebiet schaffen. 


Welche Aufgaben hat der Beauftragte für Menschen mit Behinderung?

Zu den Aufgaben gehören:

  • Beratung der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen und Förderung deren Zusammenarbeit
  • Koordination und Weiterleitung von Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen und ihrer im Kreis tätigen Organisationen
  • Abgabe von Stellungnahmen, Empfehlungen und Berichten gegenüber dem Kreistag und/ oder den Fachausschüssen
  • Interessenvertretung insbesondere beim Bau/Umbau öffentlich zugänglicher Gebäude, Einrichtungen und Verkehrseinrichtungen
  • Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der zugeordneten Aufgaben
  • Abbau/Verhinderung geschlechtsspezifischer Benachteiligung von Personen mit Behinderungen
  • Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Städte und Ämter und Gemeinden



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