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Wir über uns

Der Kreis Schleswig-Flensburg nimmt die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende als sogenannter zugelassener kommunaler Träger seit dem 01. Januar 2011 in alleiniger Verantwortung wahr. Das kommunale Jobcenter Schleswig-Flensburg ist organisatorisch im Fachbereich Regionale Integration angesiedelt, der bereits mit der Wahrnehmung der Optionsausübung am 01. Januar 2005 als sechster Fachbereich in den Verwaltungsgliederungsplan der Kreisverwaltung aufgenommen worden ist.

Den Besonderheiten eines Flächenkreises trägt der Kreis Schleswig-Flensburg mit der Einrichtung und dem Betrieb von sechs Sozialzentren mit angeschlossenen Jobcentern Rechnung, die strategisch über das gesamte Kreisgebiet verteilt sind. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass alle Leistungsberechtigten im Kreisgebiet kurze Wege haben und ihnen die notwendigen und vielfältigen Hilfeleistungen direkt vor Ort angeboten werden können.

Ganz im Sinne des Leitmotivs „Hilfe aus einer Hand“ werden so an den Standorten Flensburg, Handewitt, Kappeln, Kropp, Eggebek und Schleswig neben der Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Fallmanagementarbeit nach dem SGB II auch Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Wohngeldgesetz (WoGG) erbracht.

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