Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Landschafts- und Bauleitplanung

Alle Planungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, werden von der Unteren Naturschutzbehörde mit begutachtet. Diese Pläne können von der Gemeinde oder auch vom Land aufgestellt werden. Die Untere Naturschutzbehörde ist dabei nur eine von mehreren Behörden, die bei der Planung beteiligt werden.

Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist es, dass der Eingriff (in der Regel eine Bebauung) möglichst gering und naturverträglich gehalten wird. Eingriffe, die sich nicht vermeiden lassen, sind entsprechend auszugleichen. 

nach oben zurück