Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche
Datum: 31.08.2021

Gesundheitsministerium informiert: Wer seine Impfserie in den Impfzentren abschließen will, muss diese Woche noch seine Erstimpfung machen lassen!

Medien-Information

24.08.2021

KIEL. Das Gesundheitsministerium informiert zur Corona-Schutzimpfung: Wer noch bis Sonntag, 5. September, in den Impfzentren seine Erstimpfung machen lässt, kann die Zweitimpfung ebenfalls noch im Impfzentrum erhalten. „Wenn Sie noch nicht geimpft sind, nutzen Sie diesen letzten Aufruf, um sich in den Impfzentren doppelt impfen zu lassen“, so Gesundheitsminister Garg. Das ist sogar ohne Terminvereinbarung jeweils von Mittwoch bis Sonntag von 13:00 bis 17:30 Uhr möglich (in einige Zentren auch darüber hinaus, Info gibt es vor Ort: Infos zu den Impfzentren im Kreis Schleswig-Flensburg). Alternativ können Personen ihren Wunschtermin einfach buchen über www.impfen-sh.de

Wie angekündigt ist geplant, die Impfzentren Ende September zu schließen, da die Kapazitäten der Ärztinnen und Ärzte des niedergelassenen Bereiches, der Betriebe und der Kliniken den voraussichtlichen Bedarf decken werden. Das Impfzentrum in Plön wird aus organisatorischen Gründen bereits zum 19.09 schließen, da es zum 1.10 geräumt sein muss. Für alle anderen Zentren wird der 26.09 der letzte Tag sein.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl I Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431  988-5317 | E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium; www.facebook.com/Sozialministerium.SH, www.twitter.com/sozmiSH oder www.instagram.com/sozialministerium.sh

Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Serviceseiten/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung.html

nach oben zurück