Änderung eines geförderten Vorhabens im Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft beantragen
Volltext
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und eine bereits bewilligte Fördermaßnahme ändern wollen, müssen Sie dies beim BMZ beantragen. Das gilt für folgende Änderungen:
- Aufstockung
- Kostenneutrale Änderung
- Verlängerung der Laufzeiten
- Reduzierung der Fördermittel
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie können die Änderungen online beantragen:
- Klären Sie den Änderungsbedarf bezüglich Projektkonzeption, Projektlaufzeit und Finanzierung mit dem BMZ.
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie den Antrag ab.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf.
- Das BMZ prüft, ob die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten erfüllt sind und sendet Ihnen einen Änderungsbescheid.
- Später prüft das BMZ anhand von Zwischen- und Verwendungsnachweisen die Umsetzung und veranlasst eine entsprechende Auszahlung oder Rückforderung.
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Voraussetzungen
- Sie müssen im Zuwendungsbescheid als Empfängerin oder Empfänger genannt sein.
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Erforderliche Unterlagen
- Änderungs oder Folgeantrag
- Begründung der Änderungen
- neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
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Kosten
- Es fallen keine Kosten an.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Frist
Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischennachweise müssen Sie dem BMZ bis zum 30. April des Folgejahres vorlegen. (Schluss-) Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung.
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Bearbeitungsdauer
- 6 — 8 Woche(n)
- Die Bearbeitung der Antragsunterlage und die Abstimmung mit der zuständigen Stelle können bis zu einen Monat dauern.
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Rechtsgrundlage(n)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- § 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 BHO: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - AN Best-P
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Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Die Fördermittel können Ihnen regelmäßig erst ausgezahlt werden, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig also unanfechtbar geworden ist. Dies können Sie herbeiführen und damit die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Urheber
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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Onlinedienste
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