Änderungen an zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenverträgen anzeigen
Volltext
Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
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Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
- Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
- In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
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Anzeige bei einem Anbieterwechsel
- Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
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Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
- Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
- Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.
Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (»Riester« oder »Rürup«) per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
- Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
- Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
- Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.
Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.
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Voraussetzungen
Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.
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Erforderliche Unterlagen
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Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen):
- Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
- Austauschseiten
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Anzeige bei einem Anbieterwechsel:
- Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Handelsregisterauszug
- aktuelle Anbieterbescheinigung
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Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten:
- aktuelle Anbieterbescheinigung
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
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Frist
Es gibt keine Frist.
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Bearbeitungsdauer
- 2 — 3 Monat(e)
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Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Absätze 1, 1a, 2, 3 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
- § 2 Absätze 1, 1a, 2, 3 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
- § 2a Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)
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Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
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Urheber
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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