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Was erledige ich wo?

Änderungen im Unternehmen, der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung mitteilen


Volltext

Sie müssen alle Änderungen melden, die mindestens einen der folgenden Aspekte betreffen:

  • die Art und den Gegenstand des Unternehmens
  • Ihre Tätigkeit
  • die Beteiligungsverhältnisse oder
  • die Rechtsform Ihres Unternehmens.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können die Meldung online oder per Post erledigen.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

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Voraussetzungen

In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei ihrer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit gibt es oder gab es Änderungen, die

  • für die Prüfung der Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von Bedeutung sein können,
  • die Voraussetzungen für die Zuordnung zu den Gefahrklassen betreffen,
  • die sonstigen Grundlagen für die Berechnung der Beiträge betreffen.

Beispiele:

  • Tätigkeiten sind hinzugekommen oder fallen weg.
  • Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Unternehmerinnen oder Unternehmern.
  • Es gibt einen Wechsel bei einem oder mehreren Bevollmächtigten.
  • Ein Wechsel der Rechtsform liegt vor.

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Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls:

  • Handelsregisterauszug
  • Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gewerbemeldung

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Kosten

Es fallen keine Kosten an.

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Bearbeitungsdauer

  • 1 — 2 Woche(n)

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Rechtsgrundlage(n)

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

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Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

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Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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