Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln
Leistungsbeschreibung
Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.
Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.
Zu den Daten gehören:
- Name und Anschrift des Preismelders
-
eine Kontaktperson mit
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Telefaxnummer
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.
Wenn Sie die Daten online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.
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Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.
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Welche Unterlagen benötige ich?
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Bearbeitungsdauer
- 2 Woche(n) — 3 Monat(e)
- Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.
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Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 3 Satz 2 Verordnung zur Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-Kraftstoff-Verordnung -MTSKraftV)
- § 47 k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
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Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
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Urheber
Bundeskartellamt (BKartA), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Onlinedienste
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