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Was erledige ich wo?

Als Anbieter von Postdienstleistungen betriebliche Änderungen der Bundesnetzagentur mitteilen


Leistungsbeschreibung

Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).

Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen unverzüglich zu melden. Mit diesen Angaben kann die Bundesnetzagentur das digitale Anbieterverzeichnis fortlaufend aktualisieren.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Wenn sich Ihre Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen ändern, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Angaben dann im digitalen Anbieterverzeichnis.
  • Die Änderung melden Sie genau wie die Eintragung in das Anbieterverzeichnis online.

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Voraussetzungen

  • Sie erbringen Postdienstleistungen.
  • Sie sind im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bei einer Änderungsmitteilung müssen Sie keine Dokumente einreichen.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Anzeige von Änderungen im Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen Änderungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.

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Bearbeitungsdauer

Die Meldung von Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen werden umgehend von der Bundesnetzagentur geprüft. Anschließend erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung im digitalen Anbieterverzeichnis.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

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Urheber

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Referat 314


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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