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Angezeigte Amateurfunkstelle in EMF-Datenbank eintragen lassen


Leistungsbeschreibung

Als Amateurfunkerin oder Amateurfunker können Sie Ihre Amateurfunkanlage in der öffentlichen Datenbank für elektromagnetische Felder (EMF-Datenbank) eintragen lassen. Bei der EMF-Datenbank handelt es sich um eine GIS-Anwendung. Der Standort Ihrer Amateurfunkanlage ist dann für die Öffentlichkeit sichtbar.

Die Zustimmung für die Anzeige in der EMF-Datenbank kann parallel mit der Anzeige der Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur oder auch im Nachhinein gegeben werden. Sie können die Zustimmung auch widerrufen. Ihre Funkanlage wird dann innerhalb von 2 Wochen aus der EMF-Datenbank entfernt.

Damit Sie eine ortsfeste Amateurfunkanlage ab 10 Watt (EIRP) betreiben können, müssen Sie vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Sie müssen:

  • als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.
  • die Bundesnetzagentur in einer Anzeige informieren, dass diese Funkanlage die in Deutschland geltenden Werte zur Begrenzung elektromagnetischer Felder einhält.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können die Veröffentlichung Ihrer Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank online oder per Post beantragen.

Veröffentlichung online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können. Zur Identifizierung benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder ein Elster-Zertifikat.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.

Veröffentlichung per Post beantragen:

  • Öffnen Sie das entsprechende Antragsformular auf der Internetseite der BNetzA und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es an die Bundesnetzagentur.
  • Die Bundesnetzagentur prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls mit Rückfragen oder wegen noch fehlender Angaben bei Ihnen.
  • Die Bundesnetzagentur veröffentlicht Ihre Amateurfunkanlage in der EMF-Datenbank.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihre Amateurfunkanlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet (Anzeige) oder reichen ihre Zustimmung zur Aufnahme zusammen mit einer Anzeige ein.
  • Sie müssen als Amateurfunkerin oder Amateurfunker in Deutschland zugelassen sein und ein in Deutschland gültiges Rufzeichen besitzen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für Ihre Zustimmung zur Aufnahme in die EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur müssen Sie keine Unterlagen einreichen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

Die Funkamateurin beziehungsweise der Funkamateur kann auch nach erfolgter Einverständniserklärung die Löschung der Eintragung nach § 9 Absatz 5 Satz 2 BEMFV beantragen, sodass die Löschung erfolgen muss.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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