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Antrag auf Änderung eines geförderten Vorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" stellen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" eine Zuwendung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen Sie gegenüber dem BMZ rechtzeitig einen Änderungsantrag stellen, wenn:

  • die Ihrem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Einzelansätze des Gesamt-Finanzierungsplans um mehr als 30 Prozent überschritten werden,
  • sich die Projektkonzeption wesentlich ändert oder
  • eine langfristig angelegte Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation neu aufgenommen beziehungsweise beendet wird.

Weitere Informationen zur Erforderlichkeit von Änderungsanträgen können Sie den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen entnehmen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Änderungsantrag online oder per Post beim BMZ ein.

  • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
  • Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

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Voraussetzungen

  • Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Änderungsantrag
  • gegebenenfalls geänderter Finanzierungsplan

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

  • 4 Woche(n)
    • Reichen Sie den Änderungsantrag spätestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Änderung ein.
  • 4 Woche(n)

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Bearbeitungsdauer

  • 30 — 90 Tag(e)
    • Die Bearbeitung dauert normalerweise bis zu 90 Tage und kann sich in Einzelfällen verlängern, zum Beispiel, wenn das Auswärtige Amt beteiligt werden muss.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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