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Aufschub-BIN beim Zoll beantragen


Leistungsbeschreibung

Beim Import von Waren nach Deutschland können Einfuhrumsatzsteuer und Zölle anfallen. Diese Abgaben sind direkt bei der Einfuhr in voller Höhe an den Zoll zu bezahlen, sofern der Zoll keinen Zahlungsaufschub einräumt. Ein Aufschubkonto ist ein durch Ihr Hauptzollamt bewilligtes Konto, über das Sie Ihre Abgabenschuld zu einem späteren Zeitpunkt begleichen können.

Im IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) beantragen Sie einen Zahlungsaufschub durch Eintragen des entsprechen Schlüssels im Feld "Zahlungsart" in der Anmeldungsmaske "Allgemeine Anmeldedaten". Sie authentifizieren sich dafür durch eine spezielle Aufschub-BIN (Aufschub-Beteiligtenidentifikationsnummer).

Die Aufschub-BIN ersetzt in ATLAS Ihre handschriftliche Unterschrift. Sie muss bei jeder Nutzung eines Aufschubkontos angegeben werden. Für jedes Aufschubkonto wird eine eigene BIN benötigt, die Sie online oder schriftlich bei der Generalzolldirektion beantragen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Um einen Zahlungsaufschub ("Aufschubkonto") im IT-Verfahren ATLAS beantragen zu können, benötigen Sie für jedes unter einer EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) gespeicherte Aufschubkonto eine Aufschub-BIN. Diese beantragen Sie online oder schriftlich.

Wenn Sie die Aufschub-BIN online im Zoll-Portal beantragen:

  • Das Formular "Antrag auf Aufschub-BIN" (0873) steht Ihnen in der Dienstleistung "Teilnahme / Zertifizierung für ATLAS / EMCS" im Zoll-Portal zur Verfügung.
  • Vor der ersten Nutzung des Zoll-Portals müssen Sie sich registrieren.
  • Als Unternehmen legen Sie ein Geschäftskundenkonto mit Ihrem ELSTER-Konto an oder fügen ein Benutzerkonto einem bestehenden Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal hinzu.
  • Wenn Sie bereits ein Konto im Zoll-Portal angelegt haben, melden Sie sich mit ELSTER oder der Zoll-Ident an und wählen die Dienstleistung "Teilnahme/ Zertifizierung für ATLAS/ EMCS" aus.
  • Im Zoll-Portal können Sie den Report zum Formular 0873 "Antrag auf Aufschub-BIN" digital abrufen.

Wenn Sie Ihre Aufschub-BIN schriftlich beantragen:

  • Öffnen Sie das Formular 0873 auf der Internetseite des Zolls.
  • Ausfüllanleitungen finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion. 
  • Füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. 
  • Sichern Sie Zwischenstände Ihrer bereits erfassten Formulardaten gegebenenfalls als XML-Datei lokal auf Ihrem Rechner.
  • Den ausgedruckten Antrag schicken Sie per E-Mail, mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion.

In beiden Fällen gilt:

  • In der Regel erhalten Sie die Aufschub-BIN per Post. In dringenden Fällen können Sie mit einer Vollmacht die zuständige Stelle zu einer beschleunigten Bekanntgabe per E-Mail, Fax oder Telefon ermächtigen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über ein Aufschubkonto. 
  • Sie haben eine gültige EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten), die in der Europäischen Union (EU) die deutsche Zollnummer ersetzt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Bearbeitungsdauer

  • Online-Anträge über das Zoll-Portal: ca. 1 - 2 Tage
  • schriftliche Anträge: 1 - 2 Tage nach Eingang des unterschriebenen Antrags
  • Die Aufschub-BIN wird im Normalverfahren auf dem Postweg mit gegen unbefugtes Öffnen gesicherten Schreiben versandt, so dass die Postlaufzeit beachtet werden muss.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

  • Die Erteilung einer Aufschub-BIN ist weder eine anfechtbare zollrechtliche Entscheidung noch ein anfechtbarer Steuerverwaltungsakt. Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

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Urheber

Generalzolldirektion (GZD)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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