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Bankkonten in der EU


Leistungsbeschreibung

Recht auf ein Basiskonto

Sie möchten oder müssen ein Bankkonto in Ihrem Heimatland oder einem anderen EU-Land eröffnen. Wenn Sie rechtmäßig in einem EU-Land wohnen, haben Sie Recht auf Eröffnung eines »Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen". Banken  dürfen Ihren Antrag auf Eröffnung eines solchen Basiskontos nicht ablehnen , nur weil Sie nicht in dem Land leben, in dem die Bank ihren Sitz hat.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Zuständige Stelle

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