Befreiung von Ausbildungspflicht aufgrund einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung
Leistungsbeschreibung
Um erstmalig eine Verkehrspilotenlizenz nach den Regularien der Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu erwerben, müssen Sie dafür eine Ausbildung bei einer Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) mit einem individuellen Ausbildungsprogramm absolvieren, das vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigt wurde.
Sie können sich jedoch von der vorgeschriebenen Pflicht befreien lassen, eine theoretische und praktische Ausbildung zu absolvieren, wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer ICAO-Drittstaaten-Lizenz für Verkehrspilotinnen oder -piloten (ATPL) mit gültiger Musterberechtigung für die ATPL-Prüfung sind. ICAO steht dabei für International Civil Aviation Organization und ATPL für Airline Transport Pilot Licence.
Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim LBA beantragen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung für die Ausbildungsbefreiung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.
Online-Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
- Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt bei Ihnen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Ihnen die Ergebnisdokumente.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Antrag per Post oder per Fax:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
-
Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
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Voraussetzungen
- Sie besitzen eine ICAO-Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL), die von einem EU-Drittstaat ausgestellt wurde.
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Diese Lizenz muss eine gültige Musterberechtigung für das Luftfahrzeug umfassen, das für die ATPL-Praxisprüfung verwendet werden soll.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- bei Vertretung: Vollmacht
- Teil-FCL-Lizenz wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
- Nachweis über Flugerfahrung
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vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
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Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr für Antrag auf Befreiung von der Ausbildungspflicht für Verkehrspilotinnen oder -piloten
Gebühr: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 180,00 EUR. (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
- 1 Monat(e)
- Sie können die Ausbildungsbefreiung jederzeit vor dem Ablegen der theoretischen und praktischen Prüfung beantragen.
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Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Woche(n)
- Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen.
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Rechtsgrundlage
- Delegierte Verordnung 2020/723 der Kommission der Europäischen Union, Artikel 3 Buchstabe c)
- Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) - Anlage Gebührenverzeichnis
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Rechtsbehelf
- Widerspruch
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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Onlinedienste
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