Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Bericht Marktuntersuchung Eisenbahn erstellen


Leistungsbeschreibung

Um ihre Aufgaben der Marktuntersuchung erfüllen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Zugriff auf aktuelle und valide Informationen über 

  • den Eisenbahnmarkt im Allgemeinen 
  • und die Eisenbahnunternehmen im Speziellen.

Dafür befragt die BNetzA jährlich zahlreiche Unternehmen aus dem Eisenbahn-Sektor, darunter zum Beispiel

  • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
  • Betreiber von Schienenwegen,
  • Betreiber von Serviceeinrichtungen und
  • Werksbahnen.

Wenn Sie zur Marktbeobachtung Schiene eingeladen worden sind und Kennzahlen Ihres Unternehmens an die Bundesnetzagentur übermitteln sollen, können Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten auf dem Webportal-Schiene der Bundesnetzagentur anmelden. Dort können Sie die für Ihr Unternehmen freigeschalteten Formulare bearbeiten und an die BNetzA übermitteln. Die Inhalte sind an unterschiedliche Tätigkeitsfelder im Eisenbahnsektor angepasst.
 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Sie erhalten, meist im März oder April, ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme an der »Marktuntersuchung Schiene« durch die Bundesnetzagentur.
  • Wenn Sie bereits in der Vergangenheit an der Erhebung teilgenommen haben, sind Ihnen Ihre Zugangsdaten zum Webportal-Schiene bereits bekannt.
  • Wenn Sie zum ersten Mal teilnehmen, können Sie sich selbst registrieren und ein Passwort vergeben. Die zusätzlich nötige Berichtsstellennummer wird von der Bundesnetzagentur vergeben und an Sie übermittelt.
  • Sie bearbeiten Ihr Stammdatenformular und übermitteln dies an die Bundesnetzagentur.
  • Danach werden Ihnen Fragebögen freigeschaltet die ebenfalls bearbeitet und an die Bundesnetzagentur übermittelt werden müssen.
  • Bei Bedarf werden Ihnen die Fragebögen über das Portal zur Korrektur zurückgesandt.
  • Wenn die Formulare bestätigt wurden, ist die Erhebung für das laufende Jahr für Sie abgeschlossen. 
     

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Eisenbahnverkehrsmarkt tätig.
  • Sie müssen zur »Marktbeobachtung Schiene« eingeladen worden sein.
  • Die Zugangsdaten zu Ihrem Nutzerkonto im Webportal-Schiene müssen Ihnen vorliegen.
     

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Es sind keine Unterlagen einzureichen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • 4 Woche(n)
    • Ihre Fragebögen sind für 4 Wochen zur Bearbeitung freigeschaltet. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, können Sie eine Verlängerung von 2 Wochen beantragen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n)
    • Sie haben 4 Wochen Zeit die Fragebögen auszufüllen. Auf Anfrage kann die Bearbeitungsdauer um 2 Wochen verlängert werden

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsbehelf

Es gibt keine Rechtsbehelfe. 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Bundesnetzagentur (BNetzA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Onlinedienste

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück