Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Bericht des Prüfers übermitteln


Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Ausbildung von Luftfahrtpersonal nehmen Sie als Prüferin oder Prüfer Prüfungen ab. Nach der Prüfung erhält die Bewerberin oder der Bewerber das abgezeichnete Original der Prüfung. Alle weiteren Aufzeichnungen verbleiben bei Ihnen.

Im Anschluss können Sie den Bericht mit dem Ergebnis sowie weiteren Einträgen und Nachweisen an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übermitteln.

Mit dem übermittelten Bericht des Prüfers kann das Luftfahrt-Bundesamt die Inhalte des Berichts in ihrer Datenbank abspeichern.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie können den Bericht des Prüfers online übermitteln:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen und die Berechtigungen beantragen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag
  • Nach der Bearbeitung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid in Form der Bestätigung der Übermittlung des Berichts. 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie müssen eine Prüfungslizenz nachweisen
  • Sie müssen über die Lizenz der sich bewerbenden Person verfügen
  • Die Lizenzen wurden vom LBA ausgestellt
  • Sie müssen einen Prüfungsbericht verfasst haben und zur Verfügung stellen können.
  • Sie müssen eine natürliche Person aus dem Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Drittstaat sein.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Hauptantrag
  • Prüfungsbericht
  • Lizenzkopie mit Handeintrag

wenn die prüfende Person nicht im Zuständigkeitsbereich des LBA liegt:

  • Prüfungsberechtigung der prüfenden Person
  • Prüfungslizenz
  • ausgefülltes Tauglichkeitszeugnis (Vorder- und Rückseite)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Onlinedienste

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück