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Bericht zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen


Leistungsbeschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie als privater Arbeitgeber einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle Beschäftigten nach den gleichen Grundsätzen zu behandeln und niemanden wegen des Geschlechts zu benachteiligen. Wenn Sie in der Regel mehr als 500 Beschäftigte haben und nach dem HGB lageberichtspflichtig sind, müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen.
In dem Bericht müssen Sie darstellen, welche Maßnahmen Sie ergreifen:

  1. zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen sowie
  2. zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer.

Wenn Sie keinerlei Maßnahmen durchführen, müssen Sie dies im Bericht begründen. Maßnahmen, die Sie angeben können, sind beispielsweise:

  • Maßnahmen der Förderung von Frauen in Führungspositionen,
  • Schulungsmaßnahmen zu benachteiligungsfreier Personalauswahl,
  • AGG-Schulungen zu Gleichbehandlung und Geschlechtergleichstellung, 
  • Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Maßnahmen die flexibles Arbeiten ermöglichen (Homeoffice, Telearbeit) oder.
  • Maßnahmen, die Sie speziell zur Herstellung von Entgeltgleichheit ergreifen (zum Beispiel Durchführung eines betriebliches Prüfverfahrens für Ihren Betrieb/ Ihr Unternehmen)

Außerdem müssen Sie nach Geschlecht aufgeschlüsselt angeben:

  • die durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten und
  • die durchschnittliche Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten.

Wie oft Sie den Bericht veröffentlichen müssen, hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen tarifgebunden oder tarifanwendend ist oder nicht:

  • tarifgebunden oder tarifanwendend: alle 5 Jahre
  • nicht tarifgebunden oder nicht tarifanwendend: alle 3 Jahre

Sie müssen den Bericht dem nächsten Lagebericht als Anlage beifügen und im Bundesanzeiger veröffentlichen.
 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Den Bericht zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit müssen Sie schriftlich erstellen.

  • Bitte erstellen Sie den Bericht eigenverantwortlich nach den Vorgaben des Entgelttransparenzgesetzes
  • Veröffentlichen Sie den Bericht im Bundesanzeiger.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen hat mehr als 500 Beschäftigt
  • Sie sind nach §§ 264 und 289 des Handelsgesetzbuchs (HGB) verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen 

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Welche Unterlagen benötige ich?

keine

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Welche Gebühren fallen an?

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

  • 3 Jahr(e)
    • Tarifbindung/-anwendung: Berichtspflicht alle 3 Jahre keine Tarifbindung/-anwendung: Berichtspflicht alle 5 Jahre

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Bearbeitungsdauer

  • 1 Werktag(e)
    • keine

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Rechtsgrundlage

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Formulare

Formulare: keine vorgegeben

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Was sollte ich noch wissen?

Der Bericht nach § 21 EntgTranspG gehört nicht zu den Jahresabschlussunterlagen und zum Lagebericht selbst. 
Dennoch trifft Sie eine Pflicht zur Berichtserstellung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
 

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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