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Was erledige ich wo?

Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen


Leistungsbeschreibung

Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

  • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
  • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
  • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
  • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
  • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
  • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

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Voraussetzungen

  • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • formloser Antrag

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Welche Gebühren fallen an?

  • Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).

    Gebühr: 205,00 EUR (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Bearbeitungsdauer

  • 2 Woche(n)
    • Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

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Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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