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Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie »speziell« beantragen


Leistungsbeschreibung

Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
  • Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.

Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie »speziell« können Sie online oder per Post beantragen

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

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Voraussetzungen

  • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
  • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Sie verfügen über
    • eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie »speziell«, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
    • ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
  • der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der »speziellen« Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie »offen« nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie »zulassungspflichtig« zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien »offen« und »zulassungspflichtig« gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antragsformular
  • Betriebsgenehmigung
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
  • Datei mit Risikominderungsmaßnahmen

falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

  • Antragsformular
  • Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:

  • Vollmacht

falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

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Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung

    Gebühr: Mindestens 100,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)

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Welche Fristen muss ich beachten?

  • 1 Monat(e)

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Bearbeitungsdauer

  • 2 — 8 Woche(n)

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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