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Was erledige ich wo?

Bilddateien zur Kennzeichnung von Tabakverpackungen oder Zigarettenschachteln mit Text-Bild-Warnhinweisen anfordern


Leistungsbeschreibung

Hersteller und Importeure von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak sind gesetzlich verpflichtet, die Verpackungen ihrer Produkte mit Hinweisen zu versehen.

Diese Hinweise bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis mit einem zugehörigen Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv eines Lungenkarzinoms.

Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.

Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Als Tabakunternehmen können Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anfordern.

Die Bilddateien dürfen ausschließlich zur Kennzeichnung nach den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission verwendet werden. Wenn sie die Bilddateien verwenden, müssen Sie unter anderem die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise beachten, zum Beispiel die Umrandung mit einem schwarzen Rahmen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Die hochauflösenden Bild-Dateien für die Warnhinweise können Sie im Online-Verfahren oder per Post anfordern.

  • Online-Verfahren
    • Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.
    • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.
  • Per Post  
    • Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), füllen es online aus oder laden es zuerst herunter.
    • Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
  • Das BVL prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Ihr Unternehmen für den Erhalt der Text-Bild-Warnhinweise berechtigt ist.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bilddateien als DVD per Post oder per Download.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie importieren Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak oder stellen diese her.
  • Sie nutzen die Bilddateien nur für den vorgesehenen Zweck.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie fallen keine Kosten an.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 4 Woche(n)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Sie müssen die Berechtigung zum Erhalt der Dateien erfüllen. Die Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission sind zu beachten.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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