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Was erledige ich wo?

Daten für die Wissenschaft bereitstellen


Leistungsbeschreibung

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik und der Wissenschaft.

Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder können Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen statistische Daten für wissenschaftliche Zwecke bereitstellen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

  • Rufen Sie die Internetseite der Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder auf.
  • Sie können den Antrag per Online-Antrag oder als Papier-Antrag stellen.
  • Online-Formular:
    • Klicken Sie auf «Online-Antrag« und füllen Sie das Formular aus. Senden Sie es elektronisch ab.
  • Papier-Antrag:
    • Klicken Sie auf «Papier-Antrag«. Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es postalisch oder per Mail an das Statistische Bundesamt.
  • Nach erfolgreicher Prüfung schließen die Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit Ihrer Einrichtung einen Nutzungsvertrag.
  • Sie erhalten den beantragten Zugang zu den Daten.

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Voraussetzungen

Sie vertreten eine wissenschaftliche Einrichtung mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Nutzungsantrag

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Welche Gebühren fallen an?

Die Nutzung der Daten ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts hängt von der Anzahl der beantragten Statistiken ab.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

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Bearbeitungsdauer

  • 4 — 8 Woche(n)

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

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Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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