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Was erledige ich wo?

Die Ausstellung einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung oder eines Amateurfunkzeugnisses beantragen


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Amateurfunkprüfung bestanden haben, können Sie eine Prüfungsbescheinigung für Amateurfunkprüfungen beantragen. Die Prüfungsbescheinigung ist gleichzeitig Ihr Amateurfunkzeugnis.

Ihre Amateurfunkprüfung müssen Sie dafür entweder bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) oder bei einer der folgenden, ehemals zuständigen Behörden abgelegt haben:

  • Deutsche Bundespost
  • Bundesamt für Post und Telekommunikation
  • Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Je nach Amateurfunkprüfung, die Sie bestanden haben, erhalten Sie ein Amateurfunkzeugnis für

  • Klasse A oder
  • Klasse E

Wenn Sie im Rahmen einer Prüfung Fähigkeiten im Geben und Hören von Morsezeichen nachgewiesen haben, kann die BNetzA Ihnen dies in Ihrer Prüfungsbescheinigung bescheinigen.

CEPT-Novice-Lizenz und HAREC

Zusätzlich zu Ihrer Prüfungsbescheinigung können Sie auch eine CEPT-Novice-Lizenz und das HAREC beantragen. Mit diesen Lizenzen können Sie Amateurfunkgenehmigungen im Ausland beantragen, wenn Sie sich im jeweiligen Land nur vorübergehend aufhalten und nicht dauerhaft leben.

Eine CEPT-Novice-Lizenz nach dem ERC-Report 32 erhalten Sie, wenn Sie folgende Amateurfunkprüfungen bestanden haben:

  • Klasse E oder
  • Klasse 3.

Ein Harmonised Amateur Radio Examination Certificate (HAREC), also ein international harmonisiertes Amateurfunkzeugnis gemäß CEPT-Empfehlung T/R 61-02, wird Ihnen auf Antrag ausgestellt, wenn Sie eine der folgenden Amateurfunkprüfungen bestanden haben:

  • Klasse A,
  • Klasse B,
  • Klasse C,
  • Klasse 1 oder
  • Klasse 2

Bitte beachten Sie: Haben Sie Ihre Amateurfunkprüfung in einem anderen Land abgelegt, müssen Sie dort die Bescheinigung beantragen. Sollten Sie nur Teile der Amateurfunkprüfung bei einer Behörde in Deutschland abgelegt haben, kann die BNetzA Ihnen auch nur diese Prüfungsteile bescheinigen.

Hinweis: Falls Sie keine Zulassung zum Amateurfunkdienst besitzen und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bereits abgelaufen sind, können Hinweise auf eine erfolgreich abgelegte Prüfung erforderlich sein.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Die Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung können Sie online oder formlos per E-Mail oder Post bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Füllen Sie den Antrag vollständig online aus.
  • Senden Sie Ihren Antrag online ab.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • Ihre Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.
     

Antrag per E-Mail oder Post:

  • Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag entweder per E-Mail oder per Post an die BNetzA.
  • Die BNetzA prüft und bearbeitet Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • Ihre Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung und
    • eine Zahlungsaufforderung.
  • Sie überweisen die Gebühr.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Sie haben eine Amateurfunkprüfung bei der BNetzA oder einer früheren zuständigen deutschen Behörde erfolgreich abgelegt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag
  • Gegebenenfalls Hinweise auf eine erfolgreich abgelegte Prüfung, zum Beispiel
    • eine Mitteilung über die bestandene Amateurfunkprüfung von einer zuständigen deutschen Behörde,
    • eine ungültig gemachte frühere Amateurfunkgenehmigung oder
    • ein Sie betreffender Eintrag in einer früheren Rufzeichenliste.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit dem gestellten Antrag auf Ausstellung einer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.

    Gebühr: 16,00 EUR (Vorkasse: nein)

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Bearbeitungsdauer

  • 1 — 2 Woche(n)

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid entnehmen.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) - Dienstleistungszentrum 10

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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