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Was erledige ich wo?

Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren


Leistungsbeschreibung

In Ihrer Information müssen Sie alle Tatsachen angeben, die für die Beurteilung

  • der Zuverlässigkeit, 
  • der fachlichen Eignung 
  • und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit für die Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben 

der betreffenden Person wesentlich sind.
Falls sich neue Tatsachen ergeben haben, die sich auf eine ursprüngliche Beurteilung der Zuverlässigkeit, der fachlichen Eignung und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit erheblich auswirken, müssen Sie diese ebenfalls mitteilen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie möchten die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung eines Geschäftsleiters bzw. der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung des Instituts informieren:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der BaFin. 
  • Füllen Sie die erforderlichen Formulare vollständig und wahrheitsgemäß aus. 
  • Sie können die Formulare direkt am PC ausfüllen und dann ausdrucken.
  • Schicken Sie die ausgefüllten Formulare mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an die BaFin.

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Welche Unterlagen benötige ich?

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Welche Gebühren fallen an?

Für die Mitteilung müssen Sie nichts bezahlen.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen.

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Bearbeitungsdauer

unterschiedlich, fallabhängig

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

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Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Urheber

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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