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Was erledige ich wo?

Drehgenehmigungen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Für Film- und Fernsehaufnahmen sind in der Regel Drehgenehmigungen erforderlich. Hierzu beantragen Sie bitte eine kommerzielle Drehgenehmigung. Das gilt nicht für tagespolitische Berichterstattungen, diese sind genehmigungsfrei.

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Verfahrensablauf

Verwenden Sie bitte den entsprechenden Onlinedienst für Ihren Antrag oder kontaktieren Sie die zuständige Abteilung bei Fragen oder Unklarheiten.

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An wen muss ich mich wenden?

Hansestadt Lübeck, Bereich Wirtschaft und Liegenschaften,
wirtschaft@luebeck.de

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Welche Unterlagen benötige ich?

Bitte nutzen Sie den entsprechenden Onlinedienst oder füllen Sie den Antrag unter »Formulare« aus und senden diesen unterschrieben per Mail mit allen Anlagen an wirtschaft@luebeck.de .

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Welche Gebühren fallen an?

Das Entgelt für eine Drehgenehmigung beträgt mindestens 32,00 € pro Drehgenehmigung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Drehgenehmigung bzw. eine Aufstiegsgenehmigung für Drohnenflüge sind mindestens 7 Tage im Voraus anzumelden.

Verkehrsrechtliche Ausnahmeerlaubnisse sind mindestens 14 Tage im Voraus anzumelden.

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert 3 bis 5 Werktage. Verkehrsrechtliche Erlaubnisse ca. 10 Werktage - werden von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

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