Ehrenamtskarte ausstellen lassen
Urheber
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist eine Anerkennung für Ihr freiwilliges Engagement. Mit ihr können Sie Vergünstigungen bei teilnehmenden Einrichtungen im gesamten Land nutzen.
Als Ehrenamtskarte gilt auch der Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig-Holstein. Sie können die Karte oder den Dienstausweis bei teilnehmenden Einrichtungen vorlegen. Diese erkennen Sie an dem Logo der Ehrenamtskarte, das an Eingängen oder Kassen angebracht ist.
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Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Angaben zu Ihrem ehrenamtlichen Engagement.
- Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein.
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Voraussetzungen
- Sie engagieren sich freiwillig und unentgeltlich in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein.
- Ihr ehrenamtliches Engagement besteht seit mindestens zwei Jahren.
- Sie sind in diesem Zeitraum durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche oder insgesamt 150 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig gewesen.
- Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie kein Entgelt und keine geldwerten Vorteile. Eine Erstattung von Auslagen ist zulässig.
- Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
- Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erfüllen die Voraussetzungen mit einem gültigen Feuerwehr-Dienstausweis.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Bestätigung einer verantwortlichen Person oder Organisation über Ihr ehrenamtliches Engagement
- Nachweis über Dauer und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit
- Bei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr: gültiger Feuerwehr-Dienstausweis
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Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
- 2 Jahr(e)
- Für die Ehrenamtskarte. Nach Ablauf der Geltungsdauer kann eine erneute Ausstellung beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
- 5 Jahr(e)
- Für den Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig-Holstein. Nach Ablauf der Geltungsdauer kann eine erneute Ausstellung beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
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Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
Es gibt keinen Rechtsbehelf.
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Was sollte ich noch wissen?
Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis nutzbar.
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An wen muss ich mich wenden?
Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein c/o nettekieler Ehrenamtsbüro
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