Eintrag eines Sprachvermerks in die Lizenz für Pilotinnen und Piloten beantragen
Leistungsbeschreibung
Um am internationalen Sprechfunkverkehr teilnehmen zu können, benötigen Sie einen Vermerk in Ihrer Pilotenlizenz, der ihre Sprachkenntnisse nachweist.
Mit dem Eintrag eines Sprachvermerks genehmigt Ihnen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die Nutzung der eingetragenen Sprache im internationalen Flugverkehr.
Sie können mehrere Sprachvermerke eintragen lassen.
Der Sprachvermerk kann in Vertretung beantragt werden.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Den Eintrag eines Sprachvermerks in die Pilotenlizenz können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Senden Sie Ihre Lizenz im Original postalisch an das LBA.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Nach der Bearbeitung und Bewilligung durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid, weitere Ergebnisdokumente und einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid in Form von den eingetragenen Sprachvermerken in der Lizenz abrufen.
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Voraussetzungen
-
Sie sind
- eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
- Sie haben alle erforderlichen Sprachprüfungen bestanden.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Prüfberichtes der absolvierten Sprachprüfung
- Nachweis, dass die anerkannte Stelle zur Abnahme von Sprachprüfungen (language testing organisation) dazu durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz berechtigt ist
- Kopie der Anerkennung der Prüfungsberechtigung der sprachprüfenden Person
- Erklärung zu Sprachkenntnissen Deutsch
bei einer Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Strafsachen
bei der Kostenübernahmeerklärung durch die bevollmächtigte Person:
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
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Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: Mindestens 15,00 EUR, höchstens 35,00 EUR. (Vorkasse: nein)
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Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
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Bearbeitungsdauer
- 3 — 6 Woche(n)
- Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das LBA gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
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Rechtsgrundlage
- § 125 Verordnung über Luftpersonal (LuftPersV)
- Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Anhang I, Teil-FCL, Abschnitt A, Sprachkenntnisse FCL.055
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Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
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Onlinedienste
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