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Förderdarlehen der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden


Leistungsbeschreibung

Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen ein zinsgünstiges Förderdarlehen der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

Antragsberechtigt sind:

  • alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen ( www.kfw.de/159 )
  • Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW. Förderdarlehen werden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Wohneinheit gewährt.

Der Zinssatz ist von der Laufzeit des Darlehens und von der vereinbarten Zinsbindung abhängig und beträgt zwischen 0,75 und 1,06 Prozent effektiver Jahreszins.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Die KfW gewährt zinsgünstige Darlehen nach diesem Programm nur durch die Vermittlung von Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstituten.

Vereinbaren Sie vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen, den Maßnahmen zum Einbruchschutz oder dem Kauf der modernisierten Immobilie einen Termin bei Ihrem Finanzierungspartner (z. B. Ihrer Bank oder Sparkasse). Dieser beantragt das Förderdarlehen bei der KfW für Sie. (Siehe Verfahrensablauf)

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens. Bei einem Antrag auf Förderung des Ersterwerbs von entsprechend umgebautem Wohnraum gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabenbeginn.

Für das Darlehen wird Ihr Finanzierungsinstitut bankübliche Sicherheiten verlangen. Gegenüber Ihrem Finanzierungsinstitut müssen Sie im Übrigen die zweckentsprechende Mittelverwendung nachweisen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Der Zinssatz des Darlehens ist von dessen Laufzeit und von der vereinbarten Zinsbindung abhängig und beträgt zwischen 0,75 und 1,06 Prozent effektiver Jahreszins.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Formulare

Vereinbaren Sie vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen, den Maßnahmen zum Einbruchschutz oder dem Kauf der modernisierten Immobilie einen Termin bei Ihrem Finanzierungspartner (z. B. Bank oder Sparkasse). Dieser beantragt das Förderdarlehen bei der KfW für Sie.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Anstelle eines zinsgünstigen Förderdarlehens können insbesondere selbstnutzende Eigentümer einen Investitionszuschuss für den altersgerechten Umbau unmittelbar bei der KfW beantragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.kfw.de/455-B .

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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