Fördermittel für Neu- und Fortführungsvorhaben im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung beim BMZ beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Förderfähige Projekte müssen entwicklungspolitischen Bezug haben und die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Die Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online beantragen.
Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:
- Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
- Sie schicken Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
- Sie besprechen Ihr Vorhaben mit dem BMZ.
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den Antrag online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Gegebenenfalls fordert das BMZ weitere Unterlagen bei Ihnen an.
- Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid.
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Voraussetzungen
-
Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
- Die im jeweiligen Haushaltsjahr förderfähigen Organisationen sind im Bundeshaushaltsplan aufgeführt. Da dieser jährlich neu beschlossen wird, sind Änderungen möglich.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Antrag
- ausführliche Projektbeschreibung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
- 1 Jahr(e)
- Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischen- und (Schluss-)Verwendungsnachweise müssen Sie dem BMZ spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
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Bearbeitungsdauer
- 2 — 6 Monat(e)
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Rechtsgrundlage
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
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Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
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Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
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Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
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Onlinedienste
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