Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Suche

Was erledige ich wo?

Förderung von haushaltsbezogenen Solarpanelen („Balkonkraftwerke“) beantragen


Leistungsbeschreibung

Die Förderung für Balkonkraftwerke ist ein Angebot für private Haushalte, die selbst Strom produzieren möchten. Die Förderung soll dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. Die Förderung wird in der Regel als einmaliger Zuschuss ausgezahlt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Förderung kann online oder in gedruckter Form gestellt werden. Im Antrag müssen Angaben zur Person, zum Balkonkraftwerk und zum geplanten Installationszeitpunkt gemacht werden. Auch die Vorlage eines Kostenvoranschlags oder der Rechnung für das Balkonkraftwerk kann erforderlich sein. Nach Prüfung des Antrags wird die Förderung in der Regel innerhalb von wenigen Wochen ausgezahlt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Haushalte, die ein Balkonkraftwerk installieren möchten. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen können auf der Website oder in gedruckter Form eingesehen werden.
Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So muss das Balkonkraftwerk bestimmte technische Anforderungen erfüllen und von einem Fachbetrieb installiert werden. Auch eine Anmeldung bei einem Netzbetreiber und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind erforderlich.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Fachlich freigegeben durch

Kommunale Rahmenleistung

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.

nach oben zurück