Für den Kinoprogrammpreis bewerben
Leistungsbeschreibung
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Kinoprogrammpreise. Mit dem Preis werden Kinos mit einem kulturell herausragenden Jahresfilmprogramm ausgezeichnet.
Jahresfilmprogramme sind dann hervorragend, wenn sie
- einen besonders hohen Anteil an deutschen und europäischen Filmen haben und
- diese Filme künstlerische Qualität haben.
Im Rahmen des Kinoprogrammpreises vergibt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) folgende Auszeichnungen und Prämien:
- bestes Jahresfilmprogramm: 20.000 EUR
- weitere hervorragende Jahresfilmprogramme: 15.000 EUR
- hervorragende Jahresfilmprogramme: 10.000 EUR
- besonders gute Jahresfilmprogramme: 7.500 EUR
- Sonderpreis bestes Kinder- und Jugendfilmprogramm: 10.000 EUR
- Sonderpreis bestes Kurzfilmprogramm: 10.000 EUR
- Sonderpreis bestes Dokumentarfilmprogramm: 10.000 EUR
-
je nach Abstufung:
- Sonderpreis Kinder- und Jugendfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
- Sonderpreis Kurzfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
- Sonderpreis Dokumentarfilm: 2.500 EUR oder 5.000 EUR
Kinos, die für das Antragsjahr von kommunaler oder staatlicher Seite geldwerte Unterstützung in Form von finanziellen Zuwendungen, Mieterlassen oder Erlassen von anderen Betriebskosten erhalten haben, sind vom Antragsverfahren ausgeschlossen, wenn nach der Gesamthöhe der erhaltenen kommunalen Zuwendungen davon auszugehen ist, dass das antragstellende Kino einem in kommunaler Trägerschaft stehenden Kino wirtschaftlich gleichzusetzen ist. Sie können sich für mehrere Preise bewerben.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihre Bewerbung für einen Kinoprogrammpreis online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) einreichen.
Bewerbung online einreichen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
- Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die Jury für den Kinoprogrammpreis berät über die eingereichten Bewerbungen. Der BKM entscheidet über die Auszeichnung auf Vorschlag der Jury.
- Der BKM verkündet die Auszeichnungen bei einer Preisverleihung
- Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt das Bundesverwaltungsamt (BVA) die Auszahlung und Abwicklung der Prämie.
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Voraussetzungen
Bewerbungen können einreichen:
- Inhabende gewerblicher und ortsfester Kinos in Deutschland
Weitere Voraussetzungen:
- Anträge können für Filmtheater gestellt werden, die mindestens 275 Vorführungen und mindestens 9 Monate Spielbetrieb im vorangegangenen Jahr nachweisen können. Hierbei werden nur Vorführungen im Kino berücksichtigt (zum Beispiel keine Open-Air-Vorführungen).
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Online-Antrag
- lückenloser Spielplan
Sie können optional weitere Unterlagen online einreichen, die der Jury einen besseren Einblick in das Jahresprogramm des Kinos geben.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewerbungsfrist für den Kinoprogrammpreis ist auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veröffentlicht. Anträge können an dem entsprechenden Tag bis 24 Uhr eingereicht werden.
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Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung der Bewerbung: etwa 6 Monate
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Rechtsgrundlage
- §§ 32 und 33 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung (FFR) des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
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Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
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Urheber
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
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Onlinedienste
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