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Fachtierärztin/Fachtierarzt Anerkennung ausländische Berufsqualifikation Beantragung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland als Fachtierärztin oder Fachtierarzt tätig sein wollen, müssen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Abschluss einen Antrag auf Anerkennung der Fachtierarztbezeichnung stellen.

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Verfahrensablauf

Für die Anerkennung ist bei den Kammern schriftlich zu beantragen. Sie entscheidet über den Antrag und prüft, ob Sie als alle für die Anerkennung vorgeschriebenen besonderen oder zusätzlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn die Grundsätze dieser Weiterbildungsordnung für den Erwerb der tierärztlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Hinblick auf Inhalte und Zeiten gewahrt sind.

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Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Tierärztekammer Schleswig-Holstein.

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Voraussetzungen

Die Approbation als Tierarzt muss vorliegen. Zudem müssen Ihre persönliche und gesundheitliche Eignung zur Tätigkeitsausübung des Fachtierarztes gegeben sein. Darüber hinaus sind Deutschkenntnisse erforderlich.

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Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind alle der Weiterbildung betreffenden Zeugnisse und Nachweise beizufügen.

Es können weitere Unterlagen erforderlich sein.

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Kosten

Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Tierärztekammer Schleswig-Holstein.

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Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung.

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Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.05.2021
Fachlich freigegeben durch:

WiMi

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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