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Gedenkstätten

Urheber

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Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Gedenkstätten sind Orte mit einem starken Bezug zu einem denkwürdigen Ereignis oder einer erinnerungswürdigen Person, die baulich oder gärtnerisch zu einem Denkmal oder Mahnmal gestaltet wurden.

In Schleswig-Holstein erinnert eine Vielzahl von Gedenkstätten an die Opfer von Gewaltherrschaft. Sie sind an authentischen Orten von Menschenrechtsverletzungen während der verschiedenen diktatorischen Regime des 20. Jahrhunderts errichtet. Ausstellungen in den einzelnen Einrichtungen sollen die konkreten Formen der Menschenrechtsverletzungen vermitteln und das Leid der Opfer - soweit möglich - verdeutlichen.

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An wen muss ich mich wenden?

An die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten.

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Welche Unterlagen benötige ich?

Bei Beantragung einer institutionellen Förderung für eine Gedenkstätte müssen Sie ein ausführliches Gedenkstättenkonzept, Trägerschaft, umfassender Tätigkeitsbericht und -planungen sowie eine vollständige Aufstellung der Finanzierung der Gedenkstätten vorlegen.

Für Projektförderung sind eine Kurzbeschreibung und Begründung des Vorhabens (maximal 2-3 Seiten), die Vorstellung der Projektträger, der vollständige Hinweis auf weitere Förderanträge sowie einen kompletter Kosten- und Finanzierungsplan notwendig.

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Welche Gebühren fallen an?

Keine

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Formulare

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

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Was sollte ich noch wissen?

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite "Gedenkstätten in Schleswig-Holstein" und  im Landesportal "Kultur Schleswig-Holstein".

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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