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Was erledige ich wo?

Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen


Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Leistungsbeschreibung

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden. 

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An wen muss ich mich wenden?

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).  

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Welche Unterlagen benötige ich?

Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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