Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware innerhalb der EU über das Unionsversandverfahren online beim Zoll nachverfolgen
Leistungsbeschreibung
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Mit der Internet-Statusauskunft können Sie online allgemeine Informationen zu Versandvorgängen abrufen, die Sie im Rahmen des Unionsversandverfahrens eingeleitet haben.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Um die Internet-Statusauskunft online abzurufen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Seite "ATLAS Internet-Versandanmeldung" auf und wählen Sie die "Statusauskunft Versandanmeldung".
- Es erscheint ein neues Fenster, in die Sie Ihre MRN und Ihre EORI-Nummer eingeben müssen.
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Voraussetzungen
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
- Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- sendungsbezogene Referenznummer (Master Reference Number, MRN)
- EU-weite Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer)
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Welche Gebühren fallen an?
Sie haben keine Kosten zu tragen.
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Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten.
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Bearbeitungsdauer
Sie können den Status Ihrer Versandvorgänge unverzüglich abrufen.
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Rechtsgrundlage
- Artikel 226 Absatz 1 Zollkodex der Union (EU-Verordnung 952/2013)
- Artikel 227 Absatz 1 Zollkodex der Union (EU-Verordnung 952/2013)
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Rechtsbehelf
Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
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Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Urheber
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