In die Krisenvorsorgeliste für Deutsche im Ausland eintragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger im Ausland aufhalten, können Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (AA) eintragen. Dieser Service steht Ihnen zur Verfügung, wenn
- Sie sich langfristig im Ausland aufhalten, zum Beispiel weil Sie dort leben, oder
- Sie für einen kürzeren Aufenthalt im Ausland sind, etwa aus touristischen oder geschäftlichen Gründen.
Wenn Sie sich in die Liste eintragen, kann die zuständige Auslandsvertretung Sie im Not- oder Ausnahmefall schnell kontaktieren. Sie werden dann etwa bei einer Naturkatastrophe, bei kriegerischen oder revolutionären Verwicklungen mit Hinweisen und Empfehlungen zu Ihrem Schutz und Ihrer Sicherheit versorgt. Dazu zählen zum Beispiel Verhaltenshinweisen oder Informationen zu Sammelpunkten.
Sie können sich über den Online-Dienst ELEFAND in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Die Eintragung ist freiwillig und kostenlos.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Sie können sich online in die Krisenvorsorgeliste eintragen:
- Rufen Sie den Online-Dienst ELEFAND des Auswärtigen Amts (AA) auf.
- Registrieren Sie sich auf der Webseite. Folgen Sie dafür der Anleitung unter dem Reiter »Registrierung« und geben Ihre persönlichen Stammdaten ein.
- Nach der Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungscode. Anschließend können Sie das Online-Formular mit Ihren konkreten Reisedaten, gegebenenfalls mitreisenden Familienangehörigen und Notfallkontakten vervollständigen.
- Damit ist Ihr Auslandsaufenthalt in der Krisenvorsorgeliste eingetragen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen
Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen benötige ich?
Es ist der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit in Form von Angaben zu Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis nötig.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Bearbeitungsdauer
Die Eingabe der persönlichen Stammdaten im Online-Dienst dauert bei der einmalig notwendigen Registrierung durchschnittlich 10 bis 15 Minuten für eine Einzelperson. Die Registrierung mitreisender Familienmitglieder dauert jeweils etwa 5 Minuten. Die Eintragung eines konkreten Auslandsaufenthalts einschließlich der Auswahl der mitreisenden Familienangehörigen dauert etwa 3 bis 5 Minuten.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich : Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienst vorhanden: Ja
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Was sollte ich noch wissen?
Bei der Registrierung muss der Reisepass/Personalausweis verfügbar sein, da Daten der maschinenlesbaren Zeilen als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit einzugeben sind.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Urheber
Auswärtige Amt (AA), Referat 511
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Onlinedienste
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.