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Was erledige ich wo?

Individuelles Ausbildungsprogramm mit Erleichterungen für (ehemalige) Inhabende einer militärischen Pilotenlizenz aus Deutschland beantragen.


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie eine Ausbildungserleichterung in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland besitzen oder besessen haben. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen. Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization,ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine militärische Pilotenlizenz besitzen oder besessen haben. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
  • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder per Fax:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags. 
     

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen oder besaßen eine militärische Pilotenlizenz aus Deutschland.
  • Die neue ATO kann ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen. 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • bei Vertretung: Vollmacht 
  • Teil-FCL Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
  • Ausbildungsprogramm
  • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
  • militärisches Beiblatt
  • Bestätigung des Luftfahrtamts der Bundeswehr über die im Militärdienst erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Gebühr für Antrag auf Ausbildungserleichterung (militärische Lizenzen)

    Gebühr: Mindestens 60,00 EUR, höchstens 180,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • 1 Monat(e)
    • Sie können die Ausbildungserleichterung für individuelle Ausbildungsprogramm jederzeit vor dem Beginn der Ausbildung beantragen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.

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Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

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Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

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Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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Onlinedienste

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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