Informationen aus dem dipul-Portal (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt) erhalten
Leistungsbeschreibung
Auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) können sich Bürgerinnen und Bürger über den Einsatz von Drohnen in Deutschland informieren.
Die Plattform bündelt alle Informationen, Regeln und Abläufe für den Drohnenbetrieb in Deutschland zentral auf einer Internetseite. Ein Map Tool weist die geografischen Fluggebiete online aus. So können Sie sich jederzeit informieren, wie und wo Sie Ihre Drohne aktuell sicher fliegen lassen können.
Über die Plattform können Sie alle digitalen Anträge und Behördengänge, wie zum Beispiel die Betreiberregistrierung oder eine Aufstiegsgenehmigung, finden und über direkte Verlinkung aufrufen.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht vom Kreis Schleswig-Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Informationen zu unbemannter Luftfahrt und Drohnen in Deutschland online suchen:
- Rufen Sie das Informationsportal dipul.de über einen beliebigen Browser auf
-
Nutzen Sie die Suche oder navigieren Sie sich über direkt zu den gewünschten Informationen über die Reiter
- Informationen
- Map Tool
- Anträge und Behördendienste direkt.
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Voraussetzungen
- Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.
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Welche Unterlagen benötige ich?
- Sie müssen keine Unterlagen für die Nutzung einreichen.
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Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
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Rechtsgrundlage
- Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission - vom 24. Mai 2019 - über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge)
- § 21h Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- § 21j Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
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Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
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Urheber
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Onlinedienste
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